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Erlass des BMF vom 23.10.2020, 2020-0.681.009, BMF-AV Nr. 171/2020
gültig ab 23.10.2020
Feststellung, Überprüfung und Meldung von wirtschaftlichen Eigentümern gemäß dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG), BGBl. I Nr. 136/2017 (WiEReG BMF-Erlass) - Inhaltsverzeichnis
In diesem Erlass wird die Rechtsansicht des Bundesministers für Finanzen im Zusammenhang mit der Feststellung, Überprüfung und Meldung von wirtschaftlichen Eigentümern gemäß dem Wirtschaftlichen Eigentümer Registergesetz wiedergegeben. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können aus dem Erlass nicht abgeleitet werden. Bei Erledigungen haben Zitierungen mit Hinweisen auf diesen Erlass zu unterbleiben.- 1 Anwendungsbereich
- 2 Definition des wirtschaftlichen Eigentümers
- 2.1 Direktes Eigentum
- 2.2 Indirektes Eigentum
- 2.3 Kontrolle
- 2.3.1 Stimmrechtsbindungen und Syndikatsverträge
- 2.3.2 Gemeinsame Kontrolle (Personengruppen)
- 2.3.3 Herstellung von Kontrolle durch Treuhandschaftsverträge
- 2.3.4 Berufsmäßige Parteienvertreter als Treuhänder
- 2.3.5 Wahrnehmung einer Organfunktion durch einen Eigentümer eines Rechtsträgers
- 2.3.6 Körperschaft des öffentlichen Rechts
- 2.3.7 Kirchen und Religionsgemeinschaften
- 2.3.8 Ausübung von Kontrolle auf "andere Weise"
- 2.4 Stimmrechte
- 2.5 Oberste Rechtsträger
- 2.6 Weitere Aspekte der Ermittlung des Wirtschaftlichen Eigentums
- 2.6.1 Berechnung der Beteiligungsverhältnisse bei Personengesellschaften
- 2.6.2 Call Optionen
- 2.6.3 Abtretungsverträge
- 2.6.4 Vorkaufsrechte
- 2.6.5 Stille Gesellschaft und atypische stille Gesellschaft
- 2.6.6 Wirtschaftliche Eigentümer bei Gesellschaften in Insolvenz
- 2.6.7 Erwachsenenvertreter und minderjährige wirtschaftliche Eigentümer (gesetzliche Vertreter)
- 2.7 Privatstiftungen
- 2.7.1 Stifter
- 2.7.2 Begünstigte
- 2.7.3 Begünstigtenkreis
- 2.7.4 Einmalbegünstigte
- 2.7.5 Mitglieder des Stiftungsvorstands
- 2.7.6 Behandlung von juristischen Personen als Stifter oder Begünstigter
- 2.7.7 Sonstige natürliche Personen, die die Privatstiftung auf andere Weise letztlich kontrollieren
- 2.7.8 Ausübung mehrerer Funktionen durch eine Person
- 2.7.9 Meldepflicht gemäß § 5 PSG
- 2.7.10 Gemeinnützige Privatstiftungen
- 2.7.11 Besondere Privatstiftungen
- 2.8 Gemeinnützige Stiftungen und Fonds
- 2.9 Trusts und trustähnliche Vereinbarungen
- 2.10 Subsidiäre Feststellung
- 3 Sorgfaltspflichten der Rechtsträger in Bezug auf ihre wirtschaftlichen Eigentümer
- 3.1 Verpflichtung des Rechtsträgers zur Feststellung und Überprüfung seiner wirtschaftlichen Eigentümer
- 3.2 Pflichten der rechtlichen und wirtschaftlichen Eigentümer
- 3.3 Feststellung und Überprüfung der wirtschaftlichen Eigentümer durch berufsmäßige Parteienvertreter
- 3.4 Angemessene Maßnahmen zur Überprüfung von wirtschaftlichen Eigentümern
- 3.5 Aufbewahrungspflichten der Rechtsträger
- 3.6 Zeitpunkt der Sorgfaltspflichten
- 4 Meldung der Daten durch die Rechtsträger
- 4.1 Fristen für die Meldung der wirtschaftlichen Eigentümer
- 4.2 Direkte wirtschaftliche Eigentümer
- 4.3 Indirekte wirtschaftliche Eigentümer
- 4.4 Identitätsnachweis der wirtschaftlichen Eigentümer
- 4.5 Verstorbene wirtschaftliche Eigentümer
- 4.5.1 Wirtschaftlicher Eigentümer ist zum Meldezeitpunkt schon verstorben
- 4.5.2 Wirtschaftlicher Eigentümer verstirbt nach der Meldung
- 4.6 Finanzstrafrechtliche Verantwortlichkeit
- 5 Befreiung von der Meldepflicht
- 6 Erstellung von Compliance-Packages
- 6.1 Allgemeines
- 6.2 Anforderungen an die Dokumente
- 6.2.1 Allgemeine Anforderungen an die Dokumente
- 6.2.2 Organigramm
- 6.2.3 Anforderungen an bestimmte Rechtsträger
- 6.2.3.1 Personengesellschaften
- 6.2.3.2 Aktiengesellschaften und Europäische Gesellschaften
- 6.2.3.3 Gesellschaften mit beschränkter Haftung
- 6.2.3.4 Privatstiftungen gemäß § 1 PSG
- 6.2.3.5 Stiftungen und Fonds gemäß § 1 BStFG 2015 sowie Stiftungen und Fonds aufgrund eines Landesgesetzes
- 6.2.3.6 Trusts und trustähnliche Vereinbarungen
- 6.2.4 Nicht ausdrücklich in § 5a Abs. 1 Z 2 WiEReG genannte Rechtsträger
- 6.2.5 Treuhandschaften
- 6.2.6 Sonstige Nachweise und Dokumente
- 6.3 Dokumente zu übergeordneten inländischen Rechtsträgern
- 6.4 Dokumente zu übergeordneten ausländischen Rechtsträgern
- 6.4.1 Geeignete Nachweise zur Überprüfung der Existenz
- 6.4.2 Geeignete Nachweise zur Überprüfung der Eigentumsverhältnisse
- 6.4.3 Nachweise abweichender Stimmrechte oder Kontrollverhältnisse
- 6.4.4 Nachweise relevanter Treuhandschaften
- 6.4.5 Sonstige Nachweise und Dokumente
- 6.4.6 Rechtsformspezifische Nachweise und länderspezifische Informationen
- 6.5 Aktenvermerke
- 6.6 Notarielle Bestätigungen
- 7 Einsicht in das Register
- 7.1 Einsicht durch Verpflichtete
- 7.1.1 Einsicht im Rahmen der Anwendung von Sorgfaltspflichten gegenüber Kunden
- 7.1.2 Weitergabe von Auszügen aus dem Register
- 7.2 Öffentliche Einsicht
- 7.3 Einschränkung der Einsicht
- 7.4 Auskunftssperre
- 8 Setzung von Vermerken