Erlass des BMF vom 23.12.2019, BMF-010102/0007-I/8/2019, BMF-AV Nr. 7/2020 gültig ab 23.12.2019

Erlass zur Einzelaufzeichnungs-, Registrierkassen- und Belegerteilungspflicht - Inhaltsverzeichnis

Beachte
  • Dieser Erlass wird durch den Erlass des BMF vom 10. März 2021, 2021-0.176.666, in den Abschnitten 3.3.4. und 4.6.6. ergänzt.
Die Übergangsregelung für die Sparte Einzelhandel sowie die Sparte Markt-, Straßen- und Wanderhandel bzw. vergleichbare andere gewerblich tätige Unternehmen vom 19.11.2015 bleibt (verlängert) aufrecht.