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Erlass des BMF vom 12.11.2015, BMF-010102/0012-IV/2/2015, BMF-AV Nr. 169/2015
gültig von 12.11.2015 bis 03.08.2016
Erlass zur Einzelaufzeichnungs-, Registrierkassen- und Belegerteilungspflicht - Inhaltsverzeichnis
- 1. Allgemeines
- 2. Führen von Büchern und Aufzeichnungen/ Einzelaufzeichnungspflicht (§§ 131, 132 BAO)
- 2.1. Allgemeines
- 2.2. Einzelaufzeichnungspflicht
- 2.3. Wen trifft die Einzelaufzeichnungs-, Registrierkassen- und Belegerteilungspflicht?
- 2.4. Geschäftsvorfälle und sonstige aufzeichnungspflichtige Vorgänge
- 2.4.1. Geschäftsvorfall Allgemein
- 2.4.1.1. Bestandswirksamer Geschäftsvorfall
- 2.4.1.2. Erfolgswirksamer Geschäftsvorfall
- 2.4.1.3. Nicht zu erfassende Geschäftsvorfälle
- 2.4.2. Aufzeichnungspflichtige, nicht erfolgswirksame Vorgänge
- 2.4.3. Sonstige aufzeichnungspflichtige Vorgänge
- 2.4.4. Barumsatz iSd § 131b Abs. 1 Z 3 BAO
- 2.4.4.1. Barumsätze eines österreichischen Unternehmers im Ausland
- 2.4.4.2. Barumsätze von ausländischen Unternehmern im Inland
- 2.4.5. Spenden
- 2.4.6. Trinkgelder
- 2.4.7. Becherpfand
- 2.4.8. Echte Mitgliedsbeiträge
- 2.4.9. (Echter) Schadenersatz
- 2.4.10. Verkauf und Einlösen von Gutscheinen
- 2.4.11. Anzahlungen/Teilzahlungen
- 2.4.12. Innenumsätze
- 2.4.13. Nachnahme/Inkasso
- 2.4.14. Barzahlungen
- 2.4.15. Barbewegung
- 2.4.16. Bareinnahme/-ausgabe
- 2.4.17. Bareingang/-ausgang
- 3. Registrierkassenpflicht (§ 131b BAO)
- 3.1. Begriff der Registrierkasse
- 3.1.1. Nutzung einer Registrierkasse durch mehrere Unternehmer
- 3.1.2. Trainingsbuchungen (§ 7 Abs. 2 RKSV)
- 3.1.3. Sonstiges elektronisches Aufzeichnungssystem
- 3.2. Verpflichtung zur Verwendung einer Registrierkasse
- 3.2.1. Jahresumsatz von 15.000 Euro je Betrieb
- 3.2.2. Barumsatzgrenze 7.500 Euro/Jahr
- 3.2.3. Prämie für die Anschaffung oder Umrüstung einer Registrierkasse
- 3.3. Technische Sicherheitseinrichtung
- 3.3.1. Unveränderbarkeit
- 3.3.2. Dem Steuerpflichtigen zugeordnete Signaturerstellungseinheit
- 3.3.3. Bekanntgabe der Außerbetriebnahme der Sicherheitseinrichtung in der Registrierkasse (§ 17 RKSV)
- 3.3.3.1. Ausfall der Signaturerstellungseinheit oder der Registrierkasse
- 3.3.3.2. (Endgültige) Außerbetriebnahme
- 3.3.4. Start-, Monats- und Jahresbelege (§ 8 RKSV)
- 3.4. Feststellungsbescheid für geschlossenes Gesamtsystem
- 4. Belegerteilungspflicht (§ 132a BAO)
- 4.1. Beleg
- 4.2. Wen trifft die Belegerteilungspflicht?
- 4.3. Vornahme der Belegerteilung
- 4.3.1. Vereinfachung
- 4.3.2. Belegerteilung beim Gutscheinverkauf
- 4.3.3. Tischabrechnung
- 4.3.4. Unzulässige Stock- oder Standverrechnung
- 4.3.5. Belegausstellung bei Organschaft/Unternehmereinheit
- 4.4. Mindestanforderungen an den Beleg
- 4.4.1. Unternehmerbezeichnung
- 4.4.2. Fortlaufende Nummer
- 4.4.3. Tag der Belegausstellung
- 4.4.4. Menge/handelsübliche Bezeichnung
- 4.4.5. Betrag der Barzahlung errechenbar
- 4.4.6. Symbol oder Schlüsselzahl
- 4.4.7. Durchschrift/Zweitschrift
- 4.5. Belegentgegennahmepflicht
- 4.6. Berechtigungsausweise (§ 132a Abs. 7 BAO)
- 5. Beispiele bestimmter Berufe
- 5.1. Apotheker
- 5.2. Ärzte
- 5.3. Banken
- 5.4. Inkassounternehmen
- 5.5. Kommissionäre
- 5.6. (Voll- und teilpauschalierte) Land- und Forstwirte
- 5.7. Post
- 5.8. Rechtsanwälte und Notare
- 5.9. Schischulen und Schilehrer
- 5.10. Selbstständiger Handelsvertreter
- 5.11. Tankstellen
- 5.12. Trafikanten
- 5.13. Versicherungsunternehmen
- 6. Barumsatzverordnung 2015 (BarUV 2015)
- 6.1. Kassasturz/vereinfachte Losungsermittlung (§ 1 Abs. 2 BarUV 2015)
- 6.2. Umsätze im Freien (§ 2 BarUV 2015)
- 6.2.1. Umsätze im Freien
- 6.2.2. Zumutbarkeit der Führung von Einzelaufzeichnungen
- 6.2.3. Öffentliche Orte
- 6.2.4. In Verbindung mit fest umschlossenen Räumlichkeiten
- 6.2.5. Umsätze im Freien in Verbindung mit einer fest umschlossenen Räumlichkeit
- 6.2.5.1. Abgrenzung fest umschlossene Räumlichkeit/offene Verkaufsbude
- 6.2.5.2. Umsätze im Freien in großen, öffentlich zugänglichen fest umschlossenen Räumlichkeiten
- 6.2.6. Beispiele für Umsätze im Freien
- 6.2.7. Ermittlung der Umsatzgrenze für die Registrierkassenpflicht nach § 2 Abs. 2 BarUV 2015
- 6.3. Betriebe von abgabenrechtlich begünstigten Körperschaften und Körperschaften öffentlichen Rechts
- 6.3.1. Wirtschaftliche Geschäftsbetriebe von gemäß §§ 34 ff BAO begünstigten Körperschaften (§ 3 BarUV 2015)
- 6.3.1.1. Unentbehrlicher Hilfsbetrieb gemäß § 45 Abs. 2 BAO
- 6.3.1.2. Entbehrlicher Hilfsbetrieb gemäß § 45 Abs. 1 BAO
- 6.3.1.3. Begünstigungsschädliche Betriebe, Gewerbebetriebe und land- und forstwirtschaftliche Betriebe gemäß § 45 Abs. 3 BAO
- 6.3.2. Betriebe gewerblicher Art von Körperschaften öffentlichen Rechts
- 6.4. Ausnahmen für Warenausgabe- und Dienstleistungsautomaten (§ 4 BarUV 2015)
- 6.4.1. "Kleinbetragsautomaten"
- 6.4.2. Automaten, die den Kleinbetrag überschreiten
- 6.4.3. "Altautomaten"
- 6.4.4. Neue Automaten
- 6.4.5. Park-/Garagenautomaten
- 6.4.6. Vereinfachte Losungsermittlung bei Warenausgabe- und Dienstleistungsautomaten
- 6.5. Fahrausweisautomaten (§ 5 BarUV 2015)
- 6.6. Umsätze von Onlineshops (§ 6 BarUV 2015)
- 6.7. Leistung außerhalb der Betriebsstätte (Umsätze "mobiler Gruppen", § 7 BarUV 2015)
- 6.7.1. Vornahme der Nacherfassung mehrerer Einzelumsätze
- 6.7.2. Außerhalb der Betriebsstätte
- 6.7.3. Anwendungsbereich
- 6.7.4. Beispiele für mobile Umsätze
- 6.8. Wegfall der Registrierkassenpflicht (§ 8 BarUV 2015)
- 7. Sanktionen