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Richtlinie des BMF vom 17.02.2012, BMF-010302/0009-IV/8/2012
gültig von 17.02.2012 bis 02.09.2012
AH-3100, Güter mit doppeltem Verwendungszweck - Inhaltsverzeichnis
Beachte
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Diese Novellierung betrifft keine inhaltlichen Änderungen sondern wurde notwendig, weil nunmehr der Abschnitt 9. und folgende nicht mehr aufscheinen.
- Einleitung
- 1. Rechtsgrundlage
- 2A. Ausfuhr von Gütern des Anhangs I der Verordnung
- 2A.1. Ausfuhrverbot
- 2A.2. Ausfuhrmöglichkeit mit Einzelausfuhrgenehmigung
- 2A.2.1. Einzelausfuhrgenehmigung - Österreich
- 2A.2.2. Einzelausfuhrgenehmigung - anderer Mitgliedstaat der Europäischen Union als Österreich
- 2A.3. Ausfuhrmöglichkeit mit Globalausfuhrgenehmigung
- 2A.3.1. Globalausfuhrgenehmigung - Österreich
- 2A.3.2. Globalausfuhrgenehmigung - anderer Mitgliedstaat der Europäischen Union als Österreich
- 2A.4. Ausfuhrmöglichkeit mit Allgemeiner Ausfuhrgenehmigung der Europäischen Union
- 2A.4.1. Gemeinsame Bestimmungen zu den Allgemeinen Ausfuhrgenehmigungen der Europäischen Union
- 2A.4.2. Übersicht der Allgemeinen Ausfuhrgenehmigungen der Europäischen Union
- 2A.5. Ausfuhrmöglichkeit mit nationaler Allgemeiner Ausfuhrgenehmigung eines Mitgliedstaats der Europäischen Union
- 2A.5.1. Allgemeine Ausfuhrgenehmigung - Österreich (AT001)
- 2A.5.2. Allgemeine Ausfuhrgenehmigung - anderer Mitgliedstaat der Europäischen Union als Österreich
- 2A.6. Ausfuhr von der Maßnahme nicht umfasster Güter
- 2B. Ausfuhr von anderen als im Anhang I der Verordnung gelisteten Gütern
- Abschnitt 3.
- Abschnitt 4.
- 5A. Durchfuhr von Gütern des Anhangs I der Verordnung
- 5B. Durchfuhr von anderen als im Anhang I der Verordnung gelisteten Gütern
- 6A. Innergemeinschaftliche Verbringung von Gütern des Anhangs IV der Verordnung
- 6A.1. Verbringungsverbot
- 6A.2. Verbringung von der Maßnahme nicht umfasster Güter
- 6A.2.1. Nicht gekennzeichnete Unterpositionen der Kombinierten Nomenklatur
- 6A.2.2. Gekennzeichnete Unterpositionen der Kombinierten Nomenklatur
- 6A.2.3. Voranfrage
- 6A.3. Verbringungsmöglichkeit mit Verbringungsgenehmigung
- 6B. Innergemeinschaftliche Verbringung von anderen Gütern als denen des Anhangs IV der Verordnung
- 6B.1. Verbringungsverbot
- 6B.2. Verbringung von der Maßnahme nicht umfasster Güter
- 6B.2.1. Nicht gekennzeichnete Unterpositionen der Kombinierten Nomenklatur
- 6B.2.2. Gekennzeichnete Unterpositionen der Kombinierten Nomenklatur
- 6B.2.3. Voranfrage
- 6B.3. Verbringungsmöglichkeit mit Verbringungsgenehmigung
- 7. Strafbestimmungen
- 8. Begriffsbestimmungen