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Richtlinie des BMF vom 01.11.2010, BMF-010302/0036-IV/8/2010
gültig von 01.11.2010 bis 19.06.2014
AH-3310, Arbeitsrichtlinie Chemiewaffen - Inhaltsverzeichnis
Beachte
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Die Gliederungen in der Neufassung dieser Arbeitsrichtlinie stellen nunmehr direkt auf die einzelnen Maßnahmen ab. Die Maßnahme und ihre Durchführung werden in einem Abschnitt gemeinsam dargestellt.
- Einleitung
- 1. Rechtsgrundlagen
- 2. Ausfuhr kritischer Chemikalien
- 2.1. Ausfuhrverbot
- 2.2. Ausfuhr von der Maßnahme nicht umfasster Güter
- 2.3. Ausfuhrmöglichkeit mit Ausfuhrbewilligung
- 2.4. Besondere Vorschriften
- 3. Einfuhr kritischer Chemikalien
- 4. Durchfuhr kritischer Chemikalien
- 4.1. Durchfuhrverbot
- 4.2. Durchfuhr von der Maßnahme nicht umfasster Güter
- 4.2.1. Nicht gekennzeichnete Unterpositionen der Kombinierten Nomenklatur
- 4.2.2. Gekennzeichnete Unterpositionen der Kombinierten Nomenklatur
- 4.2.3. Feststellungsbescheid nach § 21 AußHG 2005 des BMWFJ
- 4.3. Durchfuhrmöglichkeit mit Durchfuhrbewilligung
- 4.4. Besondere Vorschriften
- 5. Strafbestimmungen
- Abschnitt 6.
- Abschnitt 7.
- Abschnitt 8.
- Abschnitt 9.
- Anlage 1
- 10. Chemikalienlisten aus AußHG 2005