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Richtlinie des BMF vom 07.02.2013, BMF-010313/0080-IV/6/2013
gültig von 07.02.2013 bis 30.04.2016
ZK-0610, Arbeitsrichtlinie "Zollanmeldung allgemein" - Inhaltsverzeichnis
- Einleitung
- 0. Begriffsbestimmungen
- 0.1. Anmelder/Hauptverpflichteter
- 0.2. Ausfuhr
- 0.3. Ausführer/Versender
- 0.4. Beschau
- 0.5. Container
- 0.6. Einfuhr
- 0.7. Empfänger
- 0.8. Gemeinschaftswaren
- 0.9. Gepäck
- 0.10. geringe wirtschaftliche Bedeutung
- 0.11. in der Gemeinschaft ansässige Person
- 0.12. Innergemeinschaftliche Lieferung Art. 7 UStG 1994):
- 0.13. Mitgliedstaat
- 0.14. Nichtgemeinschaftswaren
- 0.15. Person
- 0.16. Reisender (siehe Art. 236 ZK-DVO)
- 0.17. Reiseverkehr
- 0.18. Statistischer Wert
- 0.19. Versandverfahren
- 0.20. Vertreter/Vertretung
- 0.21. Wiederausfuhr 2)
- 0.22. Zollanmeldung (Art. 61 ZK)
- 1. Schriftliche Zollanmeldung
- 2. Ungültigerklärung einer Zollanmeldung
- 2.1. Ungültigerklärung vor Überlassung der Waren
- 2.2. Ungültigerklärung nach Überlassung der Waren
- 2.2.1. Überführung in ein falsches Zollverfahren
- 2.2.2. Überführung von falschen Waren
- 2.2.3. Rücksendung im Versandhandel
- 2.2.4. Rückwirkende Bewilligungserteilung
- 2.2.5. Ausfuhr, passive Veredelung und Wiederausfuhr
- 2.3. Antrag auf Ungültigerklärung
- 2.4. Entscheidung über die Ungültigerklärung
- 3. Mündliche Zollanmeldung
- 3.0. Ausnahmen von der mündlichen Zollanmeldung
- 3.1. zur Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr
- 3.2. zur Überführung in die Ausfuhr
- 3.3. zur Überführung in die vorübergehende Verwendung
- 3.4. Inhalt der mündlichen Zollanmeldung
- 3.5. Beendigung der Abfertigung
- 4. Zollanmeldung durch andere Formen der Willensäußerung
- 4.0. Allgemeines
- 4.1. Ausnahmen von der Zollanmeldung durch andere Formen der Willensäußerung
- 4.2. Formen der Willensäußerung
- 4.3. Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr
- 4.4. Überführung in die Ausfuhr
- 4.5. Überführung in die vorübergehende Verwendung
- 5. Zollanmeldungen im Postverkehr
- 6. Waren von geringer wirtschaftlicher Bedeutung