Seitenbereiche:
. Zum Inhalt (ALT+0) . Zum Hauptmenü (ALT+1) . Zur Fußzeile (ALT+2) . Zu den Zusatzinformationen (ALT+3) .
Richtlinie des BMF vom 03.02.2020, 2020-0.074.041
gültig von 03.02.2020 bis 14.10.2020
AH-4311, Arbeitsrichtlinie Rohdiamanten - Inhaltsverzeichnis
- Einleitung
- 1. Rechtsgrundlage
- 2. Ausfuhr von Rohdiamanten
- 2.1. Ausfuhrverbot
- 2.2. Ausfuhrmöglichkeit mit Allgemeiner Ausfuhrgenehmigung
- 2.3. Ausfuhr von der Maßnahme nicht umfasster Güter
- 2.3.1. Nicht gekennzeichnete Unterpositionen der Kombinierten Nomenklatur
- 2.3.2. Gekennzeichnete Unterpositionen der Kombinierten Nomenklatur
- 2.3.3. Voranfrage
- 2.4. Codierungen in e-Zoll
- 3. Einfuhr von Rohdiamanten
- 3.1. Einfuhrverbot
- 3.2. Einfuhrmöglichkeit mit Allgemeiner Einfuhrgenehmigung
- 3.3. Einfuhr von der Maßnahme nicht umfasster Güter
- 3.4. Einfuhrmöglichkeit für Privateinfuhren mit geringem Wert
- 3.5. Codierungen in e-Zoll
- 4. Durchfuhr von Rohdiamanten
- 5. Warenbeschau - Besonderheiten bei Rohdiamanten
- 6. Strafbestimmungen
- 7. Leitfaden für Teilnehmer des Kimberley-Prozesses
- Abschnitt 8. bis 9.
- 10. Zertifizierungsstellen
- Anlage 1
- Verzeichnis der zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten und deren Aufgaben gemäß den Artikeln 2 und 19
- Anlage 2
- Verzeichnis der Teilnehmer am Zertifikationssystem des Kimberley-Prozesses und der von ihnen gemäß Artikel 2, 3, 8, 9, 12, 17, 18, 19 und 20 der Verordnung (EG) Nr. 2368/2002 des Rates benannten zuständigen Behörden
- Anlage 3 - gültige Formularmuster