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Richtlinie des BMF vom 01.11.2010, BMF-010302/0008-IV/8/2010
gültig von 01.11.2010 bis 20.11.2011
AH-1130, Arbeitsrichtlinie Strafbestimmungen im AHR - Inhaltsverzeichnis
Beachte
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Die Gliederungen in der Neufassung dieser Arbeitsrichtlinie stellen nunmehr direkt auf die einzelnen Maßnahmen ab. Die Maßnahme und ihre Durchführung werden in einem Abschnitt gemeinsam dargestellt.