Richtlinie des BMF vom 11.04.2014, BMF-010313/0416-IV/6/2014 gültig von 11.04.2014 bis 09.08.2015

ZK-0911, Arbeitsrichtlinie TIR - Inhaltsverzeichnis

Die Arbeitsrichtlinie TIR stellt einen Auslegungsbehelf zu den von den Zollämtern und Zollorganen zu vollziehenden Regelungen bei den TIR-Verfahren dar, der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird. Diese Richtlinie gilt im Bereich der TIR-Verfahren basierend auf dem Zollübereinkommen über den internationalen Warentransport mit Carnets TIR (TIR Übereinkommen von 1975).