Richtlinie des BMF vom 02.02.2012, BMF-010313/0067-IV/6/2012 gültig von 02.02.2012 bis 11.09.2012

ZK-0917, Arbeitsrichtlinie NCTS - Inhaltsverzeichnis

Beachte
  • Die novellierten Passagen betreffen die Abschnitte 3.1., 3.1., 5.3., 5.A. und Anlage 3. Alle anderen Änderungen betreffen Textkorrekturen bzw. Richtigstellungen.
Die Arbeitsrichtlinie NCTS stellt einen Auslegungsbehelf zu den von den Zollämtern und Zollorganen zu vollziehenden Regelungen bei den gemeinschaftlichen und gemeinsamen Versandverfahren dar, der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird. Diese Richtlinie gilt im Bereich der gemeinschaftlichen und gemeinsamen Versandverfahren gemeinsam mit den Ausführungen der Arbeitsrichtlinie ZK-0910.