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Richtlinie des BMF vom 17.02.2022, 2022-0.126.125
gültig ab 17.02.2022
VB-0210, Arbeitsrichtlinie Wein - Inhaltsverzeichnis
- Einleitung
- 0. Einführung
- 1. Begriffsbestimmungen
- 1.1. Umfang der Beschränkungen
- 1.2. Dokument V I 1
- 1.3. Teildokument V I 2
- 1.4. Anwendungszeitpunkt
- 1.5. Amtliche Stellen und Laboratorien, die von den Drittländern zur Ausfüllung der Weinexportdokumente beauftragt worden sind
- 2. Einfuhr aus Drittstaaten
- 2.1. Einfuhrbeschränkungen
- 2.2. Zum unmittelbaren menschlichen Verbrauch bestimmte Waren
- 2.3. Nicht zum unmittelbaren menschlichen Verbrauch bestimmte Waren
- 2.4. Sonderregelungen
- 2.4.1. Likör- und Brennweine
- 2.4.2. Weine mit ermäßigtem Zollsatz
- 2.4.3. Weinbauerzeugnisse mit Ursprung in der Schweiz und in Liechtenstein
- 2.4.4. Weinerzeugnisse mit Ursprung in den Vereinigten Staaten von Amerika
- 2.4.5. Weinerzeugnisse mit Ursprung in Australien
- 2.4.6. Weinerzeugnisse mit Ursprung in Chile
- 2.4.7. Weinbauerzeugnisse der Position 2204 mit Ursprung in Japan
- 2.4.8. Weinerzeugnisse mit Ursprung in Kanada
- 2.4.9. Wein mit Ursprung im Vereinigten Königreich
- 2.5. Abfertigung zum freien Verkehr
- 2.6. Neuaufgabe im Versandverfahren
- 2.7. Ausnahmen
- 2.8. Zolltarif und Codierungen in e-zoll in der Einfuhr
- 2.9. Bewilligungen zum Anschreibeverfahren in der Einfuhr
- 3. Ausfuhr in Drittstaaten
- 4. Strafbestimmungen
- Anlage 1
- Dokument V I 1
- Anlage 2
- Teildokument V I 2
- Anlage 3
- Begleitpapier für die Beförderung von Weinbauerzeugnissen mit Ursprung in der Schweiz und in Liechtenstein
- Anlage 4
- Begleitendes Handelspapier für Weinerzeugnisse mit Ursprung in den Vereinigten Staaten von Amerika
- Anlage 5
- Vereinfachte Dokumente für Weinbauerzeugnisse mit Ursprung in Japan
- Anlage 6
- Muster der Selbstbescheinigung für Weine, die aus dem Vereinigten Königreich in die Europäische Union eingeführt werden