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Richtlinie des BMF vom 01.07.2014, BMF-010310/0218-IV/7/2013
gültig von 01.07.2014 bis 12.05.2015
UP-5400, Arbeitsrichtlinie Südafrika - Inhaltsverzeichnis
Beachte
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Die Arbeitsrichtlinien im Bereich Ursprung und Präferenzen wurden überarbeitet und den neuesten Entwicklungen angepasst. Die gegenständliche Arbeitsrichtlinie wurde in ihrer Gesamtheit neu gefasst und ersetzt die bisherige Arbeitsrichtlinie UP-4400.
- Einleitung
- 1. Abkürzungen, Begriffsbestimmungen und Definitionen
- 2. Anwendungsbereich
- 3. Voraussetzungen für die Anwendung der Präferenzzölle
- 4. Warenkreis
- 5. Ursprungserzeugnisse
- 5.1. Grundsätzliches
- 5.1.1. Arten des präferentiellen Ursprungs
- 5.1.2. Gebiet der EU
- 5.1.3. Bestimmung des Ursprungslandes
- 5.1.4. Waren unbestimmten Ursprungs
- 5.2. Allgemeine Vorschriften
- 5.3. Ursprung durch Kumulierung
- 5.3.1. Bilaterale Kumulierung mit Ursprungswaren
- 5.3.2. Kumulierung mit den AKP-Staaten (derzeit nicht möglich)
- 5.3.3. Drittlandsmaterialien
- 5.3.4. Andorra
- 5.3.5. San Marino
- 5.4. Vollständig gewonnene oder hergestellte Erzeugnisse (vollständige Erzeugung)
- 5.5. In ausreichendem Maß be- oder verarbeitete Erzeugnisse (ausreichende Be- oder Verarbeitung)
- 5.6. Nicht ausreichende Be- oder Verarbeitung (Minimalbehandlung)
- 5.7. Maßgebende Einheit und Umschließungen
- 5.8. Zubehör, Ersatzteile und Werkzeuge
- 5.9. Warenzusammenstellungen
- 5.10. Neutrale Elemente
- 6. Territoriale Auflagen
- 7. Verbot der Zollrückvergütung und der Zollbefreiung
- 8. Nachweis der Ursprungseigenschaft
- 8.1. Grundsätzliches
- 8.2. Verfahren zur Ausstellung von WVB EUR.1
- 8.3. Nachträgliche WVB EUR.1
- 8.4. Ausstellung eines Duplikates der WVB EUR.1
- 8.5. Ausstellung von WVB EUR.1 auf Grundlage eines vorher ausgestellten Präferenznachweises (Ersatzzeugnis)
- 8.5.1. Grundsätzliches
- 8.5.2. Abfertigungen immer bei derselben Zollstelle
- 8.5.3. Abfertigung bei unterschiedlichen Zollstellen - Angaben im Ersatzpräferenznachweis
- 8.6. Buchmäßige Trennung
- 8.7. Voraussetzungen für die Ausfertigung der Erklärung auf der Rechnung
- 8.8. Ermächtigter Ausführer
- 8.9. Geltungsdauer und Vorlage der Präferenznachweise
- 8.10. Einfuhr in Teilsendungen
- 8.11. Ausnahmen vom Präferenznachweis
- 8.12. Lieferantenerklärung
- 8.13. Belege
- 8.14. Aufbewahrung der Präferenznachweise, Lieferantenerklärungen und Belege
- 8.15. Abweichungen und Formfehler
- 8.16. In Euro (EUR) ausgedrückte Beträge (Wertgrenzen)
- 9. Methoden der Zusammenarbeit der Verwaltungen
- 9.1. Gegenseitige Amtshilfe
- 9.2. Prüfung der Präferenznachweise
- 9.3. Streitbeilegung
- 9.4. Sanktionen
- 9.5. Freizonen
- 10. Ceuta und Melilla
- 11. Schlussbestimmungen
- 12. Rechtsgrundlagen
- Anhang 1 zu Abschnitt 12.2.
- Anhang 2 Änderungen zum Ursprungsprotokoll