Seitenbereiche:
. Zum Inhalt (ALT+0) . Zum Hauptmenü (ALT+1) . Zur Fußzeile (ALT+2) . Zu den Zusatzinformationen (ALT+3) .
Richtlinie des BMF vom 15.11.2016, BMF-010311/0083-IV/8/2016
gültig von 15.11.2016 bis 31.12.2016
VB-0304, Arbeitsrichtlinie FLEGT - Inhaltsverzeichnis
- Einleitung
- 0. Einführung
- 1. Allgemeines
- 2. Einfuhr
- 2.1. Anwendungszeitpunkt
- 2.2. Einfuhrbeschränkungen
- 2.3. Entgegennahme, Anerkennung und Prüfung von FLEGT-Genehmigungen
- 2.4. Zollbehördliche Überwachungsmaßnahmen
- 2.5. Zolltarif und Codierungen in e-zoll
- 2.6. Bewilligungen zum Anschreibeverfahren
- 3. Ausnahmen
- 3.1. Waren, die zu nichtkommerziellen Zwecken bestimmt sind
- 3.2. Holzprodukte von artengeschützten Baumarten
- 3.3. Papiererzeugnisse des Kapitels 48
- 4. Strafbestimmungen
- Anlage 1
- Holzprodukte, die unter das FLEGT-Genehmigungssystem fallen
- Anlage 2
- FLEGT-Genehmigungen - Indonesien
- Hinweise zum Ausfüllen
- Bestimmungen und technische Spezifikationen für indonesische FLEGT-Genehmigungen
- Anlage 2a
- Muster des von Indonesien verwendeten Bestätigungsschreibens für Papiererzeugnisse