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Richtlinie des BMF vom 01.11.2010, BMF-010302/0018-IV/8/2010
gültig von 01.11.2010 bis 21.04.2013
AH-4120, Textilwaren Einfuhr-wPVV - Inhaltsverzeichnis
Beachte
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Die Gliederungen in der Neufassung dieser Arbeitsrichtlinie stellen nunmehr direkt auf die einzelnen Maßnahmen ab. Die Maßnahme und ihre Durchführung werden in einem Abschnitt gemeinsam dargestellt.
- Einleitung
- 1. Rechtsgrundlagen
- 2. Arbeitsrichtlinie "Passive Veredelung"
- 3. Veredelungsverkehr
- 3.1. Voraussetzung vorherige Bewilligung
- 3.2. Vorübergehende Ausfuhr
- 3.2.1. Normalverfahren
- 3.2.2. Nur zollrechtlicher Passiver Veredelungsverkehr mit Textil-Quotenwaren
- 3.3. Wiedereinfuhr
- 4. Besondere Bestimmungen Ursprungswaren der Türkei
- 5. Strafbestimmungen