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Info des BMF vom 19.12.2014, BMF-010311/0079-IV/8/2014
gültig von 19.12.2014 bis 31.01.2020
Information zur Arbeitsrichtlinie Tierseuchenrecht (VB-0320); Schutzmaßnahmen im Zusammenhang mit dem bestätigten Auftreten des kleinen Bienenstockkäfers in Italien
Die Kommission hat mit Durchführungsbeschluss 2014/909/EU tierseuchenrechtliche Schutzmaßnahmen im Zusammenhang mit dem bestätigten Auftreten des kleinen Bienenstockkäfers in Italien erlassen. Diese Schutzmaßnahme betrifft die Verbringung von Honigbienen, Hummeln, unverarbeitete Imkerei-Nebenerzeugnisse, Imkerei-Ausrüstung sowie für den menschlichen Verzehr bestimmter Wabenhonig.
Das innergemeinschaftliche Verbringen Honigbienen, Hummeln, unverarbeitete Imkerei-Nebenerzeugnisse, Imkerei-Ausrüstung sowie für den menschlichen Verzehr bestimmter Wabenhonig aus Italien ist verboten.
Bundesministerium für Finanzen, 19. Dezember 2014