Seitenbereiche:
. Zum Inhalt (ALT+0) . Zum Hauptmenü (ALT+1) . Zur Fußzeile (ALT+2) . Zu den Zusatzinformationen (ALT+3) .
Richtlinie des BMF vom 04.07.2019, BMF-010310/0215-III/11/2019
gültig von 04.07.2019 bis 24.06.2020
UP-4500, Arbeitsrichtlinie Türkei Zollunion - Inhaltsverzeichnis
- Einleitung
- 1. Abkürzungen, Begriffsbestimmungen und Definitionen
- 2. Anwendungsbereich und allgemeine Bestimmungen
- 3. Anwendung der Präferenzzölle und Antidumping
- 4. Warenkreis
- 5. Unmittelbare Beförderung
- 6. Verbot der Zollrückvergütung und der Zollbefreiung
- 7. Nachweis
- 7.1. Grundsätzliches
- 7.2. Verfahren zur Ausstellung einer WVB A.TR.
- 7.3. Nachträglich ausgestellte WVB A.TR.
- 7.4. Ausstellung eines Duplikates der WVB A.TR.
- 7.5. Ausstellung von WVB A.TR. (Ersatzzeugnis)
- 7.5.1. Grundsätzliches
- 7.5.2. Abfertigungen immer bei derselben Zollstelle
- 7.5.3. Abfertigung bei unterschiedlichen Zollstellen - Angaben im Ersatzpräferenznachweis
- 7.6. Ermächtigter bzw. grenzüberschreitend ermächtigter Ausführer
- 7.7. Geltungsdauer und Vorlage der WVB A.TR.
- 7.8. Ausnahmen von der Vorlage einer A.TR.
- 7.9. Belege
- 7.10. Aufbewahrung der Belege und Beweisunterlagen
- 7.11. Abweichungen und Formfehler
- 8. Methoden der Zusammenarbeit der Verwaltungen
- 9. Einbeziehung der Zollunionswaren in die Präferenzabkommen der EU und Türkei
- 10. Lieferantenerklärung - Grundlage für die Ausstellung von Präferenzursprungsnachweisen
- 10.1. Grundsätzliches
- 10.2. Form der Lieferantenerklärung
- 10.3. Form der Langzeit - Lieferantenerklärung
- 10.4. Aufbewahrung der Belege
- 10.5. Prüfung der Lieferantenerklärung und Langzeit-Lieferantenerklärung
- 11. Rechtsgrundlagen