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Erlass des BMF vom 23.12.2022, 2022-0.918.544, BMF-AV Nr. 160/2022
gültig von 01.01.2023 bis 31.12.2023
Regelbedarfsätze für Unterhaltsleistungen für das Kalenderjahr 2023
Bezüglich der Voraussetzungen für die Anwendung der Regelbedarfsätze wird auf die Ausführungen in den Lohnsteuerrichtlinien 2002 Rz 795 bis Rz 804 verwiesen.
Die monatlichen Regelbedarfsätze werden jährlich per 01.01. angepasst. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können daraus nicht abgeleitet werden.
Altersgruppe |
0 - 5 Jahre |
320 Euro |
6 - 9 Jahre |
410 Euro |
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10 - 14 Jahre |
500 Euro |
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15 - 19 Jahre |
630 Euro |
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20 Jahre oder älter |
720 Euro |
Bundesministerium für Finanzen, 23. Dezember 2022