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Richtlinie des BMF vom 26.07.2019, BMF-010311/0054-III/11/2019
gültig von 26.07.2019 bis 13.12.2019
VB-0200, Arbeitsrichtlinie Lebensmittel - Inhaltsverzeichnis
- Einleitung
- 0. Einführung
- 1. Begriffsbestimmungen
- 1.1. Anwendungsbereich des LMSVG
- 1.1.1. Lebensmittel
- 1.1.2. Wasser für den menschlichen Gebrauch
- 1.1.3. Gebrauchsgegenstände
- 1.1.4. Kosmetische Mittel
- 1.2. Inverkehrbringen von Waren
- 1.3. Einfuhrverbote und -beschränkungen
- 2. Verständigungspflicht
- 3. Lebensmittelpolizeiliche Nachschau
- 4. Strafbestimmungen; Einziehung von Waren
- Anlage 1
- Einfuhr von Speisepilzen
- 10.0. Rechtsgrundlagen
- 10.1. Gegenstand
- 10.2. Anwendungszeitpunkt
- 10.3. Verfahren
- 10.3.1. Einfuhrbeschränkung
- 10.3.2. Zolltarif und Codierungen in e-zoll
- 10.3.3. Bewilligungen zum Anschreibeverfahren
- 10.4. Ausnahmen
- 10.5. Muster des Ausfuhrzeugnisses für landwirtschaftliche Erzeugnisse
- Anlage 2
- Einfuhr von getrockneten Bohnen mit Ursprung in Nigeria
- 20.0. Rechtsgrundlagen
- 20.1. Gegenstand
- 20.2. Anwendungszeitpunkt
- 20.3. Verfahren
- 20.3.1. Einfuhrverbot
- 20.3.2. Zolltarif und Codierungen in e-zoll
- 20.3.3. Bewilligungen zum Anschreibeverfahren
- 20.4. Ausnahmen
- Anlage 3
- Einfuhr bestimmter Futtermittel und Lebensmittel nicht tierischen Ursprungs
- 30.0. Rechtsgrundlagen
- 30.1. Gegenstand
- 30.2. Anwendungszeitpunkt
- 30.3. Einfuhrbeschränkung
- 30.3.1 Amtliche Kontrolle an benannten Eingangsorten
- 30.3.2. Vorgangsweise bei nicht konformen Sendungen
- 30.3.3. Zolltarif und Codierungen in e-zoll
- 30.3.4. Bewilligungen zum Anschreibeverfahren
- 30.4. Ausnahmen
- 30.5. Muster des gemeinsamen Dokuments für die Einfuhr (GDE)
- Anlage 4
- Einfuhr von verschiedenen Futter- und Lebensmitteln mit dem Risiko einer Aflatoxin-Kontamination
- 40.0. Rechtsgrundlagen
- 40.1. Gegenstand
- 40.2. Anwendungszeitpunkt
- 40.3. Einfuhrbeschränkung
- 40.3.1. Amtliche Kontrolle am benannten Einfuhrort
- 40.3.2. Vorgangsweise bei nicht konformen Sendungen
- 40.3.3. Zolltarif und Codierungen in e-zoll
- 40.3.4. Bewilligungen zum Anschreibeverfahren
- 40.4. Ausnahmen
- 40.5. Muster des gemeinsamen Dokuments für die Einfuhr (GDE)
- Anlage 5
- Einfuhr von Reiserzeugnissen
- 50.0. Rechtsgrundlagen
- 50.1. Gegenstand
- 50.2. Anwendungszeitpunkt
- 50.3. Einfuhrbeschränkung
- 50.3.1. Amtliche Kontrolle an benannten Eingangsorten
- 50.3.2. Vorgangsweise bei nicht konformen Sendungen
- 50.3.3. Zolltarif und Codierungen in e-zoll
- 50.3.4. Bewilligungen zum Anschreibeverfahren
- 50.4. Ausnahmen
- 50.5. Muster des gemeinsamen Dokumentes für die Einfuhr (GDE)
- Anlage 6
- Besondere Einfuhrbedingung für bestimmte Lebensmittel auf Grund mikrobieller Kontaminationen
- 60.0. Rechtsgrundlagen
- 60.1. Gegenstand
- 60.2. Anwendungszeitpunkt
- 60.3. Einfuhrbeschränkung
- 60.3.1 Amtliche Kontrolle an benannten Eingangsorten
- 60.3.2. Vorgangsweise bei nicht konformen Sendungen
- 60.3.3. Zolltarif und Codierungen in e-zoll
- 60.3.4. Bewilligungen zum Anschreibeverfahren
- 60.4. Ausnahmen
- 60.5. Muster des gemeinsamen Dokuments für die Einfuhr (GDE)
- Anlage 7
- Einfuhr von Mandeln sowie daraus hergestellten Erzeugnissen mit Ursprung in den Vereinigten Staaten von Amerika
- 70.0. Rechtsgrundlagen
- 70.1. Gegenstand
- 70.2. Anwendungszeitpunkt
- 70.3. Einfuhrbeschränkung
- 70.3.1. Einfuhr von Mandeln sowie daraus hergestellten Erzeugnissen mit Ursprung in den Vereinigten Staaten von Amerika
- 70.3.2. Abfertigungsvoraussetzungen
- 70.3.3. Zolltarif und Codierungen in e-zoll
- 70.3.4. Bewilligungen zum Anschreibeverfahren
- 70.4. Ausnahmen
- 70.5. Muster der Bescheinigung für die Einfuhr von Lebensmitteln, die der Verordnung (EU) 2015/949 unterliegen
- Anlage 8
- Einfuhr von Guarkernmehl und daraus hergestellte Erzeugnisse, mit Ursprung in oder Herkunft aus Indien
- 80.0. Rechtsgrundlagen
- 80.1. Gegenstand
- 80.2. Anwendungszeitpunkt
- 80.3. Einfuhrbeschränkung
- 80.3.1. Amtliche Kontrolle am benannten Eingangsort
- 80.3.2. Vorgangsweise bei nicht konformen Sendungen
- 80.3.3. Zolltarif und Codierungen in e-zoll
- 80.4. Bewilligungen zum Anschreibeverfahren
- 80.5. Ausnahmen
- 80.6. Muster des gemeinsamen Dokuments für die Einfuhr (GDE)
- Anlage 9
- Einfuhr von Sonnenblumenöl aus der Ukraine (aufgehoben)
- Anlage 10
- Einfuhr von Erzeugnissen, die Milch, Milcherzeugnisse, Soja oder Sojaerzeugnisse enthalten, mit Ursprung in oder Herkunft aus China (aufgehoben)
- Anlage 11
- Einfuhr von Lebens- und Futtermitteln nach dem Unfall im Kernkraftwerk Fukushima mit Ursprung oder Herkunft Japan
- 110.0. Rechtsgrundlagen
- 110.1. Gegenstand
- 110.2. Anwendungszeitpunkt
- 110.3. Einfuhrbeschränkung
- 110.3.1. Amtliche Kontrolle an benannten Eingangsorten
- 110.3.2. Vorgangsweise bei nicht konformen Sendungen
- 110.3.3. Zolltarif und Codierungen in e-zoll
- 110.3.4. Bewilligungen zum Anschreibeverfahren
- 110.4. Ausnahmen
- 110.5. Muster des gemeinsamen Dokuments für die Einfuhr (GDE)
- Anlage 12
- Einfuhr von Polyamid- und Melamin-Kunststoffküchenartikeln, deren Ursprung oder Herkunft China bzw. Hongkong ist
- 120.0. Rechtsgrundlage
- 120.1. Gegenstand
- 120.2. Anwendungszeitpunkt
- 120.3. Verfahren
- 120.3.1. Einfuhrbeschränkungen
- 120.3.2. Zolltarif und Codierungen in e-zoll
- 120.3.3. Bewilligungen zum Anschreibeverfahren
- 120.4. Ausnahmen
- 120.5. Muster der Erklärung, die jeder Sendung mit Polyamid- und Melamin-Kunststoffküchenartikeln mit Ursprung oder Herkunft China bzw. Hongkong beizufügen ist
- Anlage 13
- Einfuhr bestimmter Lebensmittel nichttierischen Ursprungs
- 130.0. Rechtsgrundlagen
- 130.1. Gegenstand
- 130.2. Anwendungszeitpunkt
- 130.3. Einfuhrbeschränkung
- 130.3.1. Amtliche Kontrolle an benannten Eingangsorten
- 130.3.2. Vorgangsweise bei nicht konformen Sendungen
- 130.3.3. Zolltarif und Codierungen in e-zoll
- 130.3.4. Bewilligungen zum Anschreibeverfahren
- 130.4. Ausnahmen
- 130.5. Muster des gemeinsamen Dokuments für die Einfuhr (GDE)
- Anlage 14
- Einfuhr von Weizen und Weizenmehl aus Kanada
- 140.0. Rechtsgrundlagen
- 140.1. Gegenstand
- 140.2. Anwendungszeitpunkt
- 140.3. Einfuhrbeschränkung
- 140.3.1. Einfuhr von Weizen und Weizenmehl mit Ursprung in Kanada
- 140.3.2. Abfertigungsvoraussetzungen
- 140.3.3. Zolltarif und Codierungen in e-zoll
- 140.3.4. Bewilligungen zum Anschreibeverfahren
- 140.4. Ausnahmen
- 140.5. Muster der Bescheinigung für die Einfuhr von Weizen und Weizenmehl, das der Verordnung (EU) 2015/949 unterliegt
- Anlage 15
- Einfuhr von Lebensmitteln aus Bangladesch, die Betelblätter ("Piper betle") enthalten oder aus ihnen bestehen