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Richtlinie des BMF vom 02.07.2020, 2020-0.094.075
gültig von 02.07.2020 bis 07.02.2021
UP-8100, Arbeitsrichtlinie Allgemeines Präferenzsystem - Verordnung - Inhaltsverzeichnis
Beachte
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Im Abschnitt 2.3.(Vorübergehende Rücknahme) und Abschnitt 5. (Rechtsgrundlagen) wurde die delegierte Verordnung (EU) 2020/550 vom 12. Februar 2020 hinsichtlich der vorübergehenden Rücknahme für bestimmte Waren mit Ursprung im Königreich Kambodscha aufgenommen.
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Die delegierte Verordnung (EU) 2020/550 gilt ab dem 12. August 2020.