Seitenbereiche:
. Zum Inhalt (ALT+0) . Zum Hauptmenü (ALT+1) . Zur Fußzeile (ALT+2) . Zu den Zusatzinformationen (ALT+3) .
Erlass des BMF vom 17.12.2003, 08 0104/2-IV/8/03
gültig ab 01.01.2004
Bewertung von un- oder niedrig verzinsten Forderungen oder Verbindlichkeiten sowie von Renten und dauernden Lasten nach dem Budgetbegleitgesetz 2003 und der ErlWS-VO 2004 - Inhaltsverzeichnis
Beachte
-
Die diesem Erlass beigefügten Tabellen sind für Bewertungsstichtage bis einschließlich 31. Dezember 2008 anzuwenden. Für Bewertungsstichtage nach dem 31. Dezember 2008 sind die vom bundesweiten Fachbereich für Gebühren, Verkehrsteuern und Bewertung mit Info des BMF vom 16. Dezember 2008, SZK-010201/0094-GVB/2008, veröffentlichten Tabellen maßgeblich.
- Textbeginn
- 1. Bewertung von un- oder niedrig verzinsten Kapitalforderungen oder Schulden:
- 1.1 Allgemeine Hinweise
- 1.2 Beträge, die auf einmal fällig werden
- 1.3. Beträge, die in Raten fällig werden
- 2. Bewertung von Renten und dauernden Lasten:
- 2.1 Allgemeine Hinweise zur versicherungsmathematischen Berechnung eines Rentenbarwertes
- 2.2 Rechenvorgang bei der versicherungsmathematischen Berechnung eines Rentenbarwertes
- 2.3 Anwendung der im Anhang befindlichen Tabellen
- 2.3.1 Altersberechnung
- 2.3.2 Berechnung eines versicherungsmathematischen Barwertes einer einmal jährlich anfallenden und in vorschüssiger Zahlungsweise entrichteten Rente
- 2.3.3 Abschläge wegen Unterjährigkeit und Nachschüssigkeit
- 2.3.4 Altersverschiebung
- 2.3.5 Aufgeschobene Rente
- 2.3.5.1 Begriff
- 2.3.5.2 Bewertung mit Hilfe der Tabelle
- 2.3.5.3 Aufgeschobene Rente mit Altersverschiebung
- 2.3.6 Abgekürzte Rente
- 2.3.6.1 Begriff
- 2.3.6.2 Bewertung mit Hilfe der Tabelle
- 2.3.6.3 Abgekürzte Rente mit Altersverschiebung
- 2.3.7 Verbundene Renten
- Tabelle A (Rechengrößen für Rentenbewertung Männer)
- Tabelle B (Rechengrößen für Rentenbewertung Frauen)
- Tabelle C (Altersverschiebung)
- Tabelle D (Abschläge wegen Unterjährigkeit und Nachschüssigkeit)