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Richtlinie des BMF vom 27.07.2021, 2021-0.532.212
gültig von 27.07.2021 bis 24.09.2021
VB-0320, Arbeitsrichtlinie Tierseuchenrecht - Inhaltsverzeichnis
- Einleitung
- 0. Einführung
- 0.1. Rechtsgrundlagen
- 0.2. Verbringen innerhalb der Union
- 0.3. Informationsaustausch über die Einfuhr von tierischen Erzeugnissen
- 1. Begriffsbestimmungen
- 1.1. Anwendungsbereich
- 1.2. Begriffsdefinitionen
- 1.2.1. Huftiere
- 1.2.2. Einhufer
- 1.2.3. Klauentiere
- 1.2.4. Geflügel
- 1.2.5. Heimtiere
- 1.2.5.1. Verbringung von Heimtieren zu anderen als Handelszwecken
- 1.2.5.2. Halter oder Besitzer
- 1.2.5.3. Ermächtigte Person
- 1.2.6. Fleischerzeugnisse
- 1.2.7. Fischereierzeugnisse
- 1.2.8. Heimtierfutter
- 1.2.9. Imkereierzeugnisse
- 1.2.10. Drittstaaten
- 1.2.11. Gemeinsames Gesundheitseingangsdokument
- 1.2.12. Heimtierausweis für Hunde, Hauskatzen und Frettchen beim Verbringen innerhalb der Union
- 1.2.13. Tiergesundheitsbescheinigung für Hunde, Hauskatzen und Frettchen aus Drittstaaten
- 1.3. Zweifelsfragen
- 2. Amtliche Kontrolle
- 2.1. Umfang der amtlichen Kontrolle
- 2.2. Einfuhr von kontrollpflichtigen Waren
- 2.3. Durchfuhr von kontrollpflichtigen Waren
- 2.4. Grenzkontrollstellen
- 2.5. Umladung von Sendungen auf Flughäfen
- 3. Zollamtliche Abfertigung
- 3.1. Durchführung der zollamtlichen Abfertigung
- 3.2. Zulässige zollrechtliche Bestimmung
- 3.3. Erforderliche Unterlage
- 3.4. Veterinärbehördliche Packstück- und Raumverschlüsse
- 3.5. Teilung von Sendungen unter zollamtlicher Überwachung
- 3.6. Aufgaben der Innerlandszollstellen
- 3.7. Aufgaben der Ausgangszollstelle
- 3.8. Grenztierärztliche Gebühren
- 3.9. Zolltarif und Codierungen in e-zoll
- 3.10. Bewilligungen zum Anschreibeverfahren
- 4. Ausnahmen
- 4.1. Ausnahmen von der Kontrollpflicht für lebende Heimtiere aus Drittstaaten
- 4.1.1. Allgemeine Bestimmungen
- 4.1.2. Hunde, Hauskatzen und Frettchen
- 4.1.2.1. Zulässige Anzahl an Tieren
- 4.1.2.2. Einreise mit Tiergesundheitsbescheinigung
- 4.1.2.3. Einreise mit Heimtierausweis (Pet-Passport)
- 4.1.2.4. Sonderbestimmungen für Hunde oder Hauskatzen mit Herkunft aus Malaysia
- 4.1.3. Andere Heimtiere
- 4.2. Ausnahmen von der Kontrollpflicht für Waren und Gegenstände
- 4.2.1. Allgemeine Ausnahmen
- 4.2.2. Nichtkommerzielle Einfuhr von Waren und Gegenständen für den persönlichen Verbrauch
- 4.3. Erleichterungen für Proben für Forschungs- und Diagnosezwecke
- 4.4. Erleichterungen für Tiere, die für wissenschaftliche Zwecke bestimmt sind
- 5. Verbringen innerhalb der Union
- 5.1. Besondere Beschränkungen (Schutz- und Sperrmaßnahmen im IGH)
- 5.2. Verbringen von Heimtieren im Reiseverkehr innerhalb der Union
- 5.3. Verbringen von Waren tierischen Ursprungs im Reiseverkehr innerhalb der Union
- 6. Strafbestimmungen; Beschlagnahme lebender Tiere; Verwertung
- 6.1. Strafbestimmungen
- 6.2. Beschlagnahme von lebenden Tieren
- 6.3. Verwertung von beschlagnahmten Waren
- Anlage 1
- Kontrollpflichtige Waren
- Anlage 2
- Liste der Grenzkontrollstellen
- Anlage 3
- Vordruckmuster
- Muster 1 - Gemeinsames Gesundheitseingangsdokument für Erzeugnisse (GGED-P)
- Muster 2 - Gemeinsames Gesundheitseingangsdokument für Tiere (GGED-A)
- Muster 3 - Heimtierausweis (Pet Passport), der in einem EU-Mitgliedstaat ausgestellt wird
- Muster 3a - Heimtierausweis (Pet Passport), der in Andorra, der Schweiz, den Färöer Inseln, Gibraltar, Grönland, Island, Liechtenstein, Monaco, Norwegen, San Marino und Vatikanstadt ausgestellt wird
- Muster 4 - Tiergesundheitsbescheinigung
- Muster 4a - Schriftliche Erklärung gem. Artikel 25 Absatz 3 der Verordnung (EU) Nr. 576/2013
- Muster 5 - Schriftliche Erklärung gemäß Artikel 12 Absatz 1 Buchstabe c der Verordnung (EU) Nr. 576/2013
- Muster 6 - Schriftliche Erklärung gemäß Artikel 7 Absatz 2 Buchstabe a und Artikel 11 Absatz 2 Buchstabe a der Verordnung (EU) Nr. 576/2013
- Muster 7 - Bestätigung des Einführers für haltbare zusammengesetzte Erzeugnisse