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Richtlinie des BMF vom 01.01.2015, BMF-010311/0082-IV/8/2014
gültig von 01.01.2015 bis 14.09.2015
VB-0220, Arbeitsrichtlinie Suchtmittel - Inhaltsverzeichnis
- Einleitung
- 0. Einführung
- 1. Begriffsbestimmungen
- 1.1. Suchtmittel
- 1.1.1. Suchtgifte
- 1.1.2. Psychotrope Stoffe
- 1.1.3. Mohnstroh
- 1.1.4. Cannabispflanzen (Hanfpflanzen)
- 1.1.5. Zweifelsfragen
- 1.2. Einfuhr
- 1.3. Durchfuhr
- 1.4. Ausfuhr
- 2. Einfuhr
- 2.1. Anwendungszeitpunkt
- 2.2. Einfuhrbeschränkungen
- 2.3. Einfuhrbewilligung
- 2.4. Entnahme von Proben
- 2.5. Abfertigungshinweise
- 2.6. Einfuhrverbote
- 2.7. Zolltarif und Codierungen in e-zoll in der Einfuhr
- 2.8. Bewilligungen zum Anschreibeverfahren in der Einfuhr
- 3. Durchfuhr
- 3.1. Durchfuhrbeschränkungen
- 3.2. Gebrochene Durchfuhr
- 3.3. Aufgaben der Ausgangszollstelle
- 3.4. Sendungen aus anderen EU-Mitgliedstaaten
- 3.5. Durchfuhrverbote
- 3.6. Zolltarif und Codierungen in e-zoll in der Durchfuhr
- 4. Ausfuhr
- 4.1. Ausfuhrbeschränkungen
- 4.2. Ausfuhrbewilligung
- 4.3. Aufgaben der Ausgangszollstelle
- 4.4. Ausfuhrverbote und besondere Vorschriften
- 4.5. Zolltarif und Codierungen in e-zoll in der Ausfuhr
- 4.6. Bewilligungen zum Anschreibeverfahren in der Ausfuhr
- 5. Innergemeinschaftlicher Verkehr
- 5.1. Beschränkungen
- 5.2. Abschreibung von Einfuhrbewilligungen
- 5.3. Abschreibung von Ausfuhrbewilligungen
- 6. Ausnahmen
- 6.1. Suchtgifte
- 6.1.1. Grenzüberschreitende Verbringung suchtgifthaltiger Arzneimittel im internationalen Reiseverkehr
- 6.1.2. Ausfuhr von Zubereitungen des Anhangs III
- 6.1.3. Suchtgifte für Erste Hilfe oder andere dringende Fälle an Bord von Schiffen oder Luftfahrzeugen
- 6.1.4. Ausfuhr von Suchtgiften im Rahmen der humanitären Hilfe
- 6.1.5. Sichergestellte Suchtgifte für Zwecke der Strafverfolgung
- 6.1.6. Auslandseinsätze des Bundesheeres
- 6.2. Psychotrope Stoffe
- 6.2.1. Grenzüberschreitende Verbringung psychotroper Arzneimittel im internationalen Reiseverkehr
- 6.2.2. Psychotrope Stoffe für Erste Hilfe oder andere dringende Fälle an Bord von Schiffen oder Luftfahrzeugen
- 6.2.3. Arzneimittel, die psychotrope Stoff für den eigenen Gebrauch oder für den Bedarf eines Tieres enthalten
- 6.2.4. Ausfuhr von psychotropen Stoffen im Rahmen der humanitären Hilfe
- 6.2.5. Sichergestellte psychotrope Stoffe für Zwecke der Strafverfolgung
- 6.2.6. Auslandseinsätze des Bundesheeres
- 7. Strafbestimmungen und Hinweise
- Anlage 1
- Anhänge I bis V der Suchtgiftverordnung
- Anlage 2
- Anhang der Psychotropenverordnung
- Anlage 3
- Liste der Suchtmittel, geordnet nach Positionen der Kombinierten Nomenklatur
- Anlage 4
- Muster einer Einfuhrbewilligung
- Anlage 5
- Muster einer Ausfuhrbewilligung
- Anlage 6
- Anhang der Suchtgift-Grenzmengenverordnung
- Anlage 7
- Anhang der Psychotropen-Grenzmengenverordnung
- Anlage 8
- Liste der in Österreich zugelassenen Arzneimittel mit kontrollierten Wirkstoffen laut Suchtgiftverordnung
- Anlage 9
- Liste der in Österreich zugelassenen Arzneimittel mit kontrollierten Wirkstoffen laut Psychotropenverordnung
- Anlage 10
- Muster der Bescheinigung für das Mitführen suchtgifthaltiger Arzneimittel im Reiseverkehr aus Ländern, die Vertragsparteien des Schengener Durchführungsübereinkommens sind
- Anlage 11
- Muster der Bescheinigung für das Mitführen suchtgifthaltiger Arzneimittel im Reiseverkehr aus Ländern, die nicht Vertragsparteien des Schengener Durchführungsübereinkommens sind
- Anlage 12
- Muster der Bescheinigung für das Mitführen psychotroper Arzneimittel im Reiseverkehr aus Ländern, die Vertragsparteien des Schengener Durchführungsübereinkommens sind
- Anlage 13
- Muster der Bescheinigung für das Mitführen psychotroper Arzneimittel im Reiseverkehr aus Ländern, die nicht Vertragsparteien des Schengener Durchführungsübereinkommens sind