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Richtlinie des BMF vom 29.04.2008, BMF-010302/0137-IV/8/2008
gültig von 29.04.2008 bis 31.10.2010
AH-1130, Arbeitsrichtlinie Strafbestimmungen im AHR - Inhaltsverzeichnis
- Einleitung
- 0. Einführung
- 1. Gerichtlich strafbare Handlungen (§ 37 AußHG 2005)
- 1.1. Tatbestände
- 1.1.1. Ein-, Aus-, Durchfuhr sowie Vermittlung der Verbringung in ein anderes Land
- 1.1.2. Innergemeinschaftliche Verbringung
- 1.1.3. Entwicklung, Herstellung, Erwerb, Lagerung, Zurückbehalten, Weitergabe von Chemikalien
- 1.1.4. Entwicklung, Herstellung, Lagerung, Erwerb oder Behalten von Gütern der Biotoxinkonvention
- 1.1.5. Umleitung nach der zollamtlichen Abfertigung
- 1.1.6. Leistung von technischer Unterstützung
- 1.1.7. Durchführung eines "sonstigen Vorgangs" nach bestimmten Rechtsvorschriften
- 1.1.8. Zuwiderhandlung gegen festgelegte Auflagen
- 1.1.9. Übernahme / Überlassung von Bewilligungen
- 1.1.10. Erschleichen einer Bewilligung, Hintanhalten der Festlegung einer Auflage
- 1.1.11. Zuwiderhandlung gegen Verbote bei der Ein-, Aus-, Durchfuhr
- 1.1.12. Zuwiderhandlung gegen Untersagungsbescheid
- 1.1.13. Hintanhalten der Erlassung eines Untersagungsbescheides oder der Festlegung einer Auflage
- 1.1.14. Zuwiderhandlung gegen Untersagungsbescheid oder gegen eine Auflage
- 1.1.15. Hintanhalten der Erlassung eines Untersagungsbescheides oder der Festlegung einer Auflage
- 1.1.16. Entwickeln, Herstellen, Erwerben, Lagerung, Zurückbehalten oder Verwendung von Chemikalien
- 1.1.17. Entwickeln, Herstellen, Lagerung, Erwerben, Zurückbehalten von Waren der Biotoxinkonvention
- 1.1.18. Zuwiderhandlung gegen Untersagungsbescheid oder gegen eine Auflage
- 1.1.19. Hintanhalten der Erlassung eines Untersagungsbescheides oder der Festlegung einer Auflage
- 1.1.20. Umgehung einer Bewilligungspflicht durch Umrouten
- 1.2. Durchführung der Bestimmungen
- 1.2.1. Vorsätzlich bzw. fahrlässig begangene Handlungen
- 1.2.2. Vorläufige Sicherstellung bei gerichtlich strafbaren Handlungen (§ 38 AußHG 2005)
- 1.2.3. Besondere räumliche Geltung der österreichischen Strafgesetze
- 1.2.4. Verjährungsfristen (§ 57 StGB)
- 1.2.5. Gerichtlich strafbare Handlungen außerhalb des Außenhandelsgesetzes 2005
- 2. Verwaltungsbehördlich zu ahndende Finanzvergehen (§ 39 AußHG 2005)
- 3. Verwaltungsstrafbestimmungen
- 4. Nichtigkeit von Rechtsgeschäften