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Richtlinie des BMF vom 01.05.2016, BMF-010313/0168-IV/6/2016
gültig von 01.05.2016 bis 29.09.2016
UZK-DA, Delegierte Verordnung (EU) 2015/2446 der Kommission vom 28. Juli 2015 zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 952/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates mit Einzelheiten zur Präzisierung von Bestimmungen des Zollkodex der Union - Inhaltsverzeichnis
- Einleitung
- Titel I Allgemeine Vorschriften
- Kapitel 1 Geltungsbereich der zollrechtlichen Vorschriften, Auftrag des Zolls und Begriffsbestimmungen
- Kapitel 2 Rechte und Pflichten in Bezug auf die zollrechtlichen Vorschriften
- Abschnitt 1 Übermittlung von Informationen
- Unterabschnitt 1 Gemeinsame Datenanforderungen für den Austausch und die Speicherung von Daten
- Unterabschnitt 2 Registrierung von Personen bei den Zollbehörden
- Abschnitt 2 Zollrechtliche Entscheidungen
- Unterabschnitt 1 Anspruch auf rechtliches Gehör
- Artikel 8 Frist für den Anspruch auf rechtliches Gehör
- Artikel 9 Mittel für die Mitteilung der Gründe
- Artikel 10 Einschränkungen des Anspruchs auf rechtliches Gehör
- Unterabschnitt 2 Allgemeine Vorschriften für Entscheidungen auf Antrag
- Artikel 11 Bedingungen für die Annahme eines Antrags
- Artikel 12 Entscheidungsbefugte Zollbehörde
- Artikel 13 Verlängerung der Frist für den Erlass einer Entscheidung
- Artikel 14 Tag des Wirksamwerdens
- Artikel 15 Neubewertung einer Entscheidung
- Artikel 16 Aussetzung einer Entscheidung
- Artikel 17 Zeitraum der Aussetzung einer Entscheidung
- Artikel 18 Ende der Aussetzung
- Unterabschnitt 3 Entscheidungen über verbindliche Auskünfte
- Abschnitt 3 Zugelassener Wirtschaftsbeteiligter
- Unterabschnitt 1 Begünstigungen aufgrund des Status eines zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten
- Artikel 23 Erleichterungen bei Vorabanmeldungen
- Artikel 24 Begünstigungen bei der Risikobewertung und Kontrolle
- Artikel 25 Ausnahmen von den Begünstigungen
- Unterabschnitt 2 Antrag auf Bewilligung des Status des zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten
- Titel II Grundlagen für die Anwendung von Einfuhr- oder Ausfuhrabgaben und sonstigen für den Warenverkehr vorgesehenen Maßnahmen
- Kapitel 1 Warenursprung
- Abschnitt 1 Nichtpräferenzieller Ursprung
- Artikel 31 In einem einzigen Land oder Gebiet vollständig gewonnene oder hergestellte Waren
- Artikel 32 Waren, an deren Herstellung mehr als ein Land oder Gebiet beteiligt ist
- Artikel 33 Wirtschaftlich nicht gerechtfertigte Be- oder Verarbeitung
- Artikel 34 Minimalbehandlungen
- Artikel 35 Zubehör, Ersatzteile und Werkzeuge
- Artikel 36 Neutrale Elemente und Umschließungen
- Abschnitt 2 Präferenzursprung
- Artikel 37 Begriffsbestimmungen
- Unterabschnitt 1 Ausstellung oder Ausfertigung von Ursprungsnachweisen
- Artikel 38 Mittel für die Beantragung und Ausstellung von Auskunftsblättern INF 4
- Artikel 39 Mittel für die Beantragung und Erteilung von Zulassungen als ermächtigter Ausführer
- Artikel 40 Mittel für die Beantragung der Aufnahme in das Verzeichnis der registrierten Ausführer
- Unterabschnitt 2 Bestimmung des Begriffs "Erzeugnisse mit Ursprung in" oder "Ursprungserzeugnisse" im Rahmen des Allgemeinen Präferenzsystems der Union
- Artikel 41 Allgemeine Grundsätze
- Artikel 42 Territorialitätsprinzip
- Artikel 43 Nichtbehandlung
- Artikel 44 Vollständig gewonnene oder hergestellte Erzeugnisse
- Artikel 45 In ausreichendem Maße be- oder verarbeitete Erzeugnisse
- Artikel 46 Durchschnittswerte
- Artikel 47 Nicht ausreichende Be- oder Verarbeitungen
- Artikel 48 Allgemeine Toleranz
- Artikel 49 Maßgebende Einheit
- Artikel 50 Zubehör, Ersatzteile und Werkzeuge
- Artikel 51 Warenzusammenstellungen
- Artikel 52 Neutrale Elemente
- Unterabschnitt 3 Regeln für die Kumulierung und die Verwaltung von Lagerbeständen an Vormaterialien im Rahmen des Allgemeinen Präferenzsystems der Union
- Artikel 53 Bilaterale Kumulierung
- Artikel 54 Kumulierung mit Norwegen, der Schweiz oder der Türkei
- Artikel 55 Regionale Kumulierung
- Artikel 56 Erweiterte Kumulierung
- Artikel 57 Anwendung der bilaterale Kumulierung oder der Kumulierung mit Norwegen, der Schweiz oder der Türkei zusammen mit der regionalen Kumulierung
- Artikel 58 Buchmäßige Trennung der Lagerbestände an Vormaterialien der Ausführer der Union
- Unterabschnitt 4 Bestimmung des Begriffs "Erzeugnisse mit Ursprung in" oder "Ursprungserzeugnisse" im Rahmen der Ursprungsregeln für die Zwecke einseitig von der Union festgelegter Zollpräferenzmaßnahmen für bestimmte Länder oder Gebiete
- Artikel 59 Allgemeine Voraussetzungen
- Artikel 60 Vollständig gewonnene oder hergestellte Erzeugnisse
- Artikel 61 In ausreichendem Maße be- oder verarbeitete Erzeugnisse
- Artikel 62 Nicht ausreichende Be- oder Verarbeitungen
- Artikel 63 Maßgebende Einheit
- Artikel 64 Allgemeine Toleranz
- Artikel 65 Zubehör, Ersatzteile und Werkzeuge
- Artikel 66 Warenzusammenstellungen
- Artikel 67 Neutrale Elemente
- Unterabschnitt 5 Territoriale Anforderungen im Rahmen der Ursprungsregeln für die Zwecke einseitig von der Union festgelegter Zollpräferenzmaßnahmen für bestimmte Länder oder Gebiete
- Kapitel 2 Zollwert der Waren
- Titel III Zollschuld und Sicherheitsleistung
- Kapitel 1 Entstehen der Zollschuld
- Abschnitt 1 Gemeinsame Vorschriften für die Einfuhr- und die Ausfuhrzollschuld
- Unterabschnitt 1 Vorschriften für die Bemessung des Einfuhr- oder Ausfuhrabgabenbetrags
- Artikel 72 Bemessung des Einfuhrabgabenbetrags auf Veredelungserzeugnisse aus der aktiven Veredelung
- Artikel 73 Anwendung der Bestimmungen zur Endverwendung auf Veredelungserzeugnisse aus der aktiven Veredelung
- Artikel 74 Anwendung der Zollpräferenzbehandlung auf in die aktive Veredelung übergeführte Waren
- Artikel 75 Besondere Einfuhrabgabe auf Veredelungserzeugnisse aus der passiven Veredelung oder Ersatzerzeugnisse
- Artikel 76 Abweichende Bemessung des Einfuhrabgabenbetrags auf Veredelungserzeugnisse aus der aktiven Veredelung
- Unterabschnitt 2 Frist für die Bestimmung des Ortes, an dem die Zollschuld entsteht
- Artikel 77 Frist für die Bestimmung des Ortes, an dem die Zollschuld im Unionsversand entsteht
- Artikel 78 Frist für die Bestimmung des Ortes, an dem die Zollschuld im Versand nach dem TIR-Übereinkommen entsteht
- Artikel 79 Frist für die Bestimmung des Ortes, an dem die Zollschuld im Versand nach dem ATA-Übereinkommen bzw. dem Übereinkommen von Istanbul entsteht
- Artikel 80 Frist für die Bestimmung des Ortes, an dem die Zollschuld bei einem anderen Verfahren als dem des Versands entsteht
- Kapitel 2 Sicherheitsleistung für eine möglicherweise entstehende oder eine entstandene Zollschuld
- Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften
- Artikel 81 Fälle, in denen keine Sicherheitsleistung für Waren gefordert wird, die in das Verfahren der vorübergehenden Verwendung übergeführt wurden
- Artikel 82 Sicherheitsleistung in Form einer Verpflichtungserklärung eines Bürgen
- Artikel 83 Andere Formen der Sicherheitsleistung als eine Barsicherheit oder eine Verpflichtungserklärung eines Bürgen
- Abschnitt 2 Gesamtsicherheit und Befreiung von der Sicherheitsleistung
- Abschnitt 3 Vorschriften für das Unionsversandverfahren und das Verfahren gemäss dem Übereinkommen von Istanbul und dem ATA-Übereinkommen
- Artikel 85 Befreiung des Bürgen von seinen Verpflichtungen aus dem Unionsversandverfahren
- Artikel 86 Geltendmachung von Ansprüchen gegenüber einem bürgenden Verband für Waren mit ATA-Carnet sowie Mitteilung der Nichterledigung der CPD-Carnets an einen bürgenden Verband gemäß dem Verfahren des ATA- oder des Übereinkommens von Istanbul
- Kapitel 3 Erhebung und Entrichtung der Zollschuld sowie Erstattung und Erlass des Einfuhr- oder Ausfuhrabgabenbetrags
- Abschnitt 1 Festsetzung des Einfuhr- oder Ausfuhrabgabenbetrags, Mitteilung der Zollschuld und buchmässige Erfassung
- Abschnitt 2 Entrichtung des Einfuhr- oder Ausfuhrabgabenbetrags
- Artikel 89 Aussetzung der Zahlungsfrist bei einem Antrag auf Erlass
- Artikel 90 Aussetzung der Zahlungsfrist im Falle von Waren, die eingezogen, zerstört bzw. vernichtet oder zugunsten der Staatskasse aufgegeben werden sollen
- Artikel 91 Aussetzung der Zahlungsfrist im Falle einer durch Verstoß entstandenen Zollschuld
- Abschnitt 3 Erstattung und Erlass
- Unterabschnitt 1 Allgemeine Vorschriften und Verfahren
- Artikel 92 Antrag auf Erstattung oder Erlass
- Artikel 93 Zusätzliche Auskünfte bei Ersuchen in Bezug auf in einem anderen Mitgliedstaat befindliche Waren
- Artikel 94 Art und Weise der Mitteilung der Entscheidung über Erstattung oder Erlass
- Artikel 95 Gemeinsame Datenanforderungen in Bezug auf die Förmlichkeiten für in einem anderen Mitgliedstaat befindliche Waren
- Artikel 96 Art und Weise der Übermittlung von Informationen zur Erledigung der Förmlichkeiten für in einem anderen Mitgliedstaat befindliche Waren
- Artikel 97 Verlängerung der Frist für eine Entscheidung über Erstattung oder Erlass
- Unterabschnitt 2 Von der Kommission zu treffende Entscheidungen
- Kapitel 4 Erlöschen der Zollschuld
- Titel IV Verbringen von Waren in das Zollgebiet der Union
- Kapitel 1 Summarische Eingangsanmeldung
- Artikel 104 Befreiung von der Verpflichtung zur Abgabe einer summarischen Eingangsanmeldung
- Artikel 105 Fristen für die Abgabe der summarischen Eingangsanmeldung bei Beförderung auf dem Seeweg
- Artikel 106 Fristen für die Abgabe der summarischen Eingangsanmeldung bei Beförderung auf dem Luftweg
- Artikel 107 Fristen für die Abgabe der summarischen Eingangsanmeldung bei Beförderung auf dem Schienenweg
- Artikel 108 Fristen für die Abgabe der summarischen Eingangsanmeldung bei Beförderung auf der Straße
- Artikel 109 Fristen für die Abgabe der summarischen Eingangsanmeldung bei Beförderung auf Binnenwasserstraßen
- Artikel 110 Fristen für die Abgabe der summarischen Eingangsanmeldung bei Beförderung im kombinierten Verkehr
- Artikel 111 Fristen für die Abgabe der summarischen Eingangsanmeldung im Falle höherer Gewalt
- Artikel 112 Vorlage von Angaben der summarischen Eingangsanmeldung durch andere Personen in spezifischen Fällen der Beförderung auf dem Seeweg oder auf Binnenwasserstraßen
- Artikel 113 Vorlage von Angaben der summarischen Eingangsanmeldung durch andere Personen in spezifischen Fällen der Beförderung auf dem Luftweg
- Kapitel 2 Ankunft der Waren
- Titel V Allgemeine Vorschriften über den zollrechtlichen Status, die Überführung von Waren in ein Zollverfahren sowie die Überprüfung, Überlassung und Verwertung von Waren
- Kapitel 1 Zollrechtlicher Status von Waren
- Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften
- Abschnitt 2 Linienverkehr für Zollzwecke
- Artikel 120 Bewilligung zur Einrichtung eines Linienverkehrs
- Artikel 121 Registrierung von Schiffen und Häfen
- Artikel 122 Unvorhersehbare Ereignisse während der Beförderung im Linienverkehr
- Artikel 122a Informations- und Kommunikationssystem für den Linienverkehr
- Abschnitt 3 Nachweis des zollrechtlichen Status von Unionswaren
- Unterabschnitt 1 Allgemeine Vorschriften
- Artikel 123 Geltungsdauer eines T2L, eines T2LF oder eines Warenmanifests
- Artikel 124 Mittel der Übermittlung der MRN eines T2L, eines T2LF oder eines Warenmanifests
- Artikel 124a Nachweis des zollrechtlichen Status von Unionswaren mithilfe eines Versandpapiers ,T2L' oder ,T2LF'
- Unterabschnitt 2 Nachweise, die mit anderen Mitteln als denen der elektronischen Datenverarbeitung übermittelt werden
- Artikel 125 Nachweis des zollrechtlichen Status von Unionswaren bei Reisenden, die keine Wirtschaftsbeteiligten sind
- Artikel 126 Nachweis des zollrechtlichen Status von Unionswaren durch Vorlage einer Rechnung oder eines Beförderungspapiers
- Artikel 126a Nachweis des zollrechtlichen Status von Unionswaren durch Vorlage eines Manifests der Schifffahrtsgesellschaft
- Artikel 127 Nachweis des zollrechtlichen Status von Unionswaren mit Carnet TIR oder ATA oder Formular 302
- Unterabschnitt 3 Von einem zugelassenen Aussteller ausgestellter Nachweis des zollrechtlichen Status von Unionswaren
- Unterabschnitt 4 Sondervorschriften für Erzeugnisse der Seefischerei und aus solchen Erzeugnissen gewonnene oder hergestellte Waren
- Artikel 129 Zollrechtlicher Status von Erzeugnissen der Seefischerei und aus solchen Erzeugnissen gewonnenen oder hergestellten Waren
- Artikel 129a Förmlichkeiten bei der Ausstellung eines Versandpapiers ,T2L' oder ,T2LF', einer Rechnung oder eines Beförderungspapiers durch einen zugelassenen Aussteller
- Artikel 129b Erleichterungen für einen zugelassenen Aussteller
- Artikel 129c Bewilligung zur Ausstellung des Manifests der Schifffahrtsgesellschaft nach der Abfahrt des Schiffes
- Artikel 129d Bedingungen für die Erteilung der Bewilligung zur Ausstellung des Manifests der Schifffahrtsgesellschaft nach der Abfahrt des Schiffes
- Artikel 130 Nachweis des zollrechtlichen Status von Erzeugnissen der Seefischerei und aus solchen Erzeugnissen gewonnenen oder hergestellten Waren
- Artikel 131 Umladung
- Artikel 132 Nachweis des zollrechtlichen Status von Unionswaren bei Erzeugnissen der Seefischerei und anderen Meereserzeugnissen, die im Zollgebiet der Union von Schiffen, die eine Drittlandsflagge führen, gefangen oder gewonnen wurden
- Artikel 133 Erzeugnisse und Waren, die umgeladen und durch ein Land oder Gebiet befördert werden, das nicht zum Zollgebiet der Union gehört
- Kapitel 2 Überführung von Waren in ein Zollverfahren
- Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften
- Artikel 134 Zollanmeldungen im Handel mit steuerlichen Sondergebieten
- Artikel 135 Mündliche Zollanmeldung zur Überlassung zum zollrechtlich freien Verkehr
- Artikel 136 Mündliche Zollanmeldung zur vorübergehenden Verwendung und Wiederausfuhr
- Artikel 137 Mündliche Ausfuhranmeldung
- Artikel 138 Waren, die gemäß Artikel 141 als zur Überlassung zum zollrechtlich freien Verkehr angemeldet gelten
- Artikel 139 Waren, die gemäß Artikel 141 als zur vorübergehenden Verwendung und Wiederausfuhr angemeldet gelten
- Artikel 140 Waren, die gemäß Artikel 141 als zur Ausfuhr angemeldet gelten
- Artikel 141 Als Zollanmeldung geltende Handlungen
- Artikel 142 Waren, die nicht mündlich oder gemäß Artikel 141 angemeldet werden können
- Artikel 143 Papiergestützte Zollanmeldungen
- Artikel 144 Zollanmeldung für Waren in Postsendungen
- Abschnitt 2 Vereinfachte Zollanmeldungen
- Artikel 145 Bedingungen für die Bewilligung der regelmäßigen Inanspruchnahme vereinfachter Zollanmeldungen
- Artikel 146 Ergänzende Zollanmeldung
- Artikel 147 Frist, in der der Anmelder im Falle von ergänzenden Anmeldungen im Besitz der Unterlagen sein muss
- Abschnitt 3 Vorschriften für alle Zollanmeldungen
- Abschnitt 4 Sonstige Vereinfachungen
- Artikel 149 Voraussetzungen für die Bewilligung der zentralen Zollabwicklung
- Artikel 150 Bedingungen für die Erteilung von Bewilligungen für die Anschreibung in der Buchführung des Anmelders
- Artikel 151 Bedingungen für die Bewilligung der Eigenkontrolle
- Artikel 152 Zollförmlichkeiten und -kontrollen bei Eigenkontrolle
- Kapitel 3 Überlassung von Waren
- Titel VI Überlassung zum zollrechtlich freien Verkehr und Befreiung von den Einfuhrabgaben
- Kapitel 1 Überlassung zum zollrechtlich freien Verkehr
- Artikel 155 Bewilligung für die Erstellung der Wiegenachweise für Bananen
- Artikel 156 Frist
- Artikel 157 Übermittlung des Wiegenachweises
- Kapitel 2 Befreiung von den Einfuhrabgaben
- Titel VII Besondere Verfahren
- Kapitel 1 Allgemeine Bestimmungen
- Abschnitt 1 Antrag auf Bewilligung
- Artikel 161 Antragsteller ist nicht im Zollgebiet der Union ansässig
- Artikel 162 Ort der Abgabe eines Antrags, wenn der Antragsteller nicht im Zollgebiet der Union ansässig ist
- Artikel 163 Bewilligungsantrag auf der Grundlage einer Zollanmeldung
- Artikel 164 Antrag auf Verlängerung oder Änderung einer Bewilligung
- Artikel 165 Erforderliche Unterlage für eine mündliche Zollanmeldung zur vorübergehenden Verwendung
- Abschnitt 2 Entscheidung über den Antrag
- Artikel 166 Prüfung der wirtschaftlichen Voraussetzungen
- Artikel 167 Fälle, in denen die wirtschaftlichen Voraussetzungen für die aktive Veredelung als erfüllt gelten
- Artikel 168 Berechnung des Einfuhrabgabenbetrags in bestimmten Fällen der aktiven Veredelung
- Artikel 169 Bewilligung der Verwendung von Ersatzwaren
- Artikel 170 Veredelungserzeugnisse oder in die aktive Veredelung übergeführte Waren IM/EX
- Artikel 171 Frist für den Erlass einer Entscheidung über einen Bewilligungsantrag gemäß Artikel 211 Absatz 1 des Zollkodex
- Artikel 172 Rückwirkende Bewilligung
- Artikel 173 Geltungsdauer einer Bewilligung
- Artikel 174 Frist für die Erledigung eines besonderen Verfahrens
- Artikel 175 Abrechnung
- Artikel 176 Standardinformationsaustausch und Verpflichtungen des Inhabers einer Bewilligung für die Inanspruchnahme einer Veredelung
- Artikel 177 Lagerung von Unionswaren zusammen mit Nicht-Unionswaren in einer Lagerstätte
- Abschnitt 3 Sonstige Bestimmungen
- Artikel 178 Aufzeichnungen
- Artikel 179 Beförderung von Waren zwischen verschiedenen Orten innerhalb des Zollgebiets der Union
- Artikel 180 Übliche Behandlungen
- Artikel 181 Standardinformationsaustausch
- Artikel 182 Zollrechtlicher Status von Tieren, die von in ein besonderes Verfahren übergeführten Tieren geboren werden
- Artikel 183 Befreiung von der Verpflichtung zur Abgabe einer ergänzenden Anmeldung
- Kapitel 2 Versand
- Abschnitt 1 Externes und internes Versandverfahren
- Artikel 184 Übermittlung der MRN eines Versandverfahrens und der MRN eines TIR-Verfahrens an die Zollbehörden
- Artikel 185 Versandbegleitdokument und Versandbegleitdokument-Sicherheit
- Artikel 186 Beantragung des Status eines zugelassenen Empfängers für das TIR-Verfahren
- Artikel 187 Bewilligung des Status eines zugelassenen Empfängers für TIR-Zwecke
- Abschnitt 2 Externes und internes Unionsversandverfahren
- Artikel 188 Steuerliche Sondergebiete
- Artikel 189 Anwendung des Übereinkommens über ein gemeinsames Versandverfahren in bestimmten Fällen
- Artikel 190 Von der Bestimmungszollstelle mit Sichtvermerk versehene Empfangsbescheinigung
- Artikel 191 Allgemeine Bestimmungen über Bewilligungen für Vereinfachungen
- Artikel 192 Beantragung des Status eines zugelassenen Versenders für die Überführung von Waren in das Unionsversandverfahren
- Artikel 193 Bewilligung des Status eines zugelassenen Versenders für die Überführung von Waren in das Unionsversandverfahren
- Artikel 194 Beantragung des Status eines zugelassenen Empfängers für den Empfang von im Unionsversandverfahren beförderten Waren
- Artikel 195 Bewilligung des Status eines zugelassenen Empfängers für den Empfang von im Unionsversandverfahren beförderten Waren
- Artikel 196 Vom zugelassenen Empfänger ausgestellte Empfangsbescheinigung
- Artikel 197 Bewilligung zur Verwendung besonderer Verschlüsse
- Artikel 198 Bewilligung zur Verwendung einer Versandanmeldung mit verringerten Datenanforderungen
- Artikel 199 Bewilligung zur Verwendung eines elektronischen Beförderungsdokuments als Versandanmeldung für den Luftverkehr
- Artikel 200 Bewilligung zur Verwendung eines elektronischen Beförderungsdokuments als Versandanmeldung für den Seeverkehr
- Kapitel 3 Zolllager
- Artikel 201 Einzelverkauf
- Artikel 202 Speziell ausgestattete Lagerstätten
- Artikel 203 Art der Lagerstätten
- Kapitel 4 Verwendung
- Abschnitt 1 Vorübergehende Verwendung
- Unterabschnitt 1 Allgemeine Vorschriften
- Artikel 204 Allgemeine Vorschriften
- Artikel 205 Ort der Beantragung
- Artikel 206 Vorübergehende Verwendung unter teilweiser Befreiung von den Einfuhrabgaben
- Unterabschnitt 2 Beförderungsmittel, Paletten und Container einschließlich Zubehör und Ausrüstung
- Artikel 207 Allgemeine Vorschriften
- Artikel 208 Paletten
- Artikel 209 Ersatzteile, Zubehör und Ausrüstung für Paletten
- Artikel 210 Container
- Artikel 211 Ersatzteile, Zubehör und Ausrüstung für Container
- Artikel 212 Voraussetzungen für die Gewährung der vollständigen Befreiung von den Einfuhrabgaben für Beförderungsmittel
- Artikel 213 Ersatzteile, Zubehör und Ausrüstung für Beförderungsmittel aus Nicht-Unionsländern
- Artikel 214 Voraussetzungen für die Gewährung der vollständigen Befreiung von den Einfuhrabgaben an im Zollgebiet der Union ansässige Personen
- Artikel 215 Die Verwendung von Beförderungsmitteln durch natürliche Personen, die ihren gewöhnlichen Wohnsitz im Zollgebiet der Union haben
- Artikel 216 Befreiung von den Einfuhrabgaben für Beförderungsmittel in anderen Fällen
- Artikel 217 Fristen für die Erledigung der vorübergehenden Verwendung von Beförderungsmitteln und Containern
- Artikel 218 Fristen für die Wiederausfuhr im Fall professioneller Vermietungsunternehmen
- Unterabschnitt 3 Andere Waren als Beförderungsmittel, Paletten und Container
- Artikel 219 Persönliche Gebrauchsgegenstände und zu Sportzwecken verwendete Waren, die von Reisenden eingeführt werden
- Artikel 220 Betreuungsgut für Seeleute
- Artikel 221 Material für Katastropheneinsätze
- Artikel 222 Medizinisch-chirurgische und labortechnische Ausrüstung
- Artikel 223 Tiere
- Artikel 224 In Grenzzonen verwendete Waren
- Artikel 225 Ton-, Bild- oder Datenträger und Werbematerial
- Artikel 226 Berufsausrüstung
- Artikel 227 Pädagogisches Material und wissenschaftliche Ausrüstung
- Artikel 228 Umschließungen
- Artikel 229 Formen, Matrizen, Klischees, Zeichnungen, Modelle, Geräte zum Messen, Überprüfen oder Überwachen und ähnliche Gegenstände
- Artikel 230 Spezialwerkzeuge und -instrumente
- Artikel 231 Waren zur Durchführung von Tests und Testwaren
- Artikel 232 Muster
- Artikel 233 Austauschproduktionsmittel
- Artikel 234 Waren für Veranstaltungen oder für den Verkauf in bestimmen Situationen
- Artikel 235 Ersatzteile, Zubehör und Ausrüstung
- Artikel 236 Andere Waren
- Artikel 237 Besondere Fristen für die Erledigung des Verfahrens
- Unterabschnitt 4 Ablauf des Verfahrens
- Abschnitt 2 Endverwendung
- Kapitel 5 Veredelung
- Titel VIII Verbringung von Waren aus dem Zollgebiet der Union
- Kapitel 1 Förmlichkeiten vor dem Ausgang von Waren
- Artikel 244 Frist für die Abgabe von Vorabanmeldungen
- Artikel 245 Befreiung von der Verpflichtung zur Abgabe einer Vorabanmeldung
- Kapitel 2 Förmlichkeiten beim Ausgang von Waren
- Artikel 246 Mittel zum Austausch von Informationen bei der Gestellung von Waren bei der Ausgangszollstelle
- Artikel 247 Mittel für den Nachweis, dass die Waren das Zollgebiet der Union verlassen haben
- Kapitel 3 Ausfuhr und Wiederausfuhr
- Titel IX Schlussbestimmungen
- Artikel 250 Neubewertung von Bewilligungen, die am 1. Mai 2016 bereits in Kraft sind
- Artikel 251 Geltungsdauer von Bewilligungen, die am 1. Mai 2016 bereits in Kraft sind
- Artikel 252 Geltungsdauer von Entscheidungen über verbindliche Auskünfte, die am 1. Mai 2016 bereits in Kraft sind
- Artikel 253 Geltungsdauer von Entscheidungen zur Gewährung eines Zahlungsaufschubs, die am 1. Mai 2016 bereits in Kraft sind
- Artikel 254 Anwendung von Bewilligungen und Entscheidungen, die am 1. Mai 2016 bereits in Kraft sind
- Artikel 255 Übergangsbestimmungen zur Verwendung von Verschlüssen
- Artikel 256
- Anhang A Gemeinsame Datenanforderungen für Anträge und Entscheidungen
- Einleitende Bemerkungen zu den Datenanforderungstabellen für Anträge und Entscheidungen
- Titel I Anträge und Entscheidungen
- Kapitel 1 Erläuterungen zur Tabelle
- Kapitel 2 Anmerkungen zu den Datenanforderungen
- Einleitung
- Datenanforderungen
- Gruppe 1 - Informationen zu dem Antrag/der Entscheidung
- Gruppe 2 - Referenzen für Unterlagen, Zertifikate, Bewilligungen
- Gruppe 3 - Beteiligte
- Gruppe 4 - Daten, Uhrzeiten, Zeiträume und Orte
- Gruppe 5 - Nämlichkeit der Waren
- Gruppe 6 - Voraussetzungen und Bedingungen
- Gruppe 7 - Tätigkeiten und Verfahren
- Gruppe 8 - Sonstiges
- Titel II Antrag und Entscheidung in Bezug auf eine verbindliche Zolltarifauskunft
- Kapitel 1 Spezifische Datenanforderungen für den Antrag und die Entscheidung in Bezug auf eine verbindliche Zolltarifauskunft
- Kapitel 2 Anmerkungen zu den spezifischen Datenanforderungen für den Antrag und die Entscheidung in Bezug auf eine verbindliche Zolltarifauskunft
- Titel III Antrag und Entscheidung in Bezug auf verbindliche Ursprungsauskünfte
- Kapitel 1 Spezifische Datenanforderungen für den Antrag und die Entscheidung in Bezug auf eine verbindliche Ursprungsauskunft
- Kapitel 2 Anmerkungen zu den spezifischen Datenanforderungen für den Antrag und die Entscheidung in Bezug auf verbindliche Ursprungsauskünfte
- Titel IV Antrag und Bewilligung in Bezug auf den Status des zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten
- Kapitel 1 Spezifische Datenanforderungen für den Antrag und die Bewilligung in Bezug auf den Status des zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten
- Kapitel 2 Anmerkungen zu den spezifischen Datenanforderungen für den Antrag und die Bewilligung in Bezug auf den Status des zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten
- Titel V Antrag und Bewilligung in Bezug auf die Vereinfachung der Ermittlung von Beträgen, die Teil des Zollwerts der Waren sind
- Kapitel 1 Spezifische Datenanforderungen für den Antrag und die Bewilligung in Bezug auf die Vereinfachung der Ermittlung von Beträgen, die Teil des Zollwerts der Waren sind
- Kapitel 2 Anmerkungen zu den spezifischen Datenanforderungen für den Antrag und die Bewilligung in Bezug auf die Vereinfachung der Ermittlung von Beträgen, die Teil des Zollwerts der Waren sind
- Titel VI Antrag und Bewilligung in Bezug auf die Leistung einer Gesamtsicherheit, einschließlich einer möglichen Verringerung oder Befreiung
- Kapitel 1 Spezifische Datenanforderungen für den Antrag und die Bewilligung in Bezug auf die Leistung einer Gesamtsicherheit, einschließlich einer möglichen Verringerung oder Befreiung
- Kapitel 2 Anmerkungen zu den spezifischen Datenanforderungen für den Antrag und die Bewilligung in Bezug auf die Leistung einer Gesamtsicherheit, einschließlich einer möglichen Verringerung oder Befreiung
- Titel VII Antrag und Bewilligung in Bezug auf den Aufschub der Zahlung der geschuldeten Abgaben, sofern die Erlaubnis nicht für einen Einzelvorgang gewährt wird
- Kapitel 1 Spezifische Datenanforderungen für den Antrag und die Bewilligung in Bezug auf den Aufschub der Zahlung der geschuldeten Abgaben, sofern die Erlaubnis nicht für einen Einzelvorgang gewährt wird
- Kapitel 2 Anmerkungen zu den spezifischen Datenanforderungen für den Aufschub der Zahlung der geschuldeten Abgaben, sofern die Erlaubnis nicht für einen Einzelvorgang gewährt wird
- Titel VIII Antrag oder Entscheidung in Bezug auf die Erstattung oder den Erlass der Einfuhr- oder Ausfuhrabgabenbeträge
- Kapitel 1 Spezifische Datenanforderungen für den Antrag oder die Entscheidung in Bezug auf die Erstattung oder den Erlass der Einfuhr- oder Ausfuhrabgabenbeträge
- Kapitel 2 Anmerkungen zu den spezifischen Datenanforderungen für den Antrag oder die Entscheidung in Bezug auf die Erstattung oder den Erlass der Einfuhr- oder Ausfuhrabgabenbeträge
- Titel IX Antrag und Bewilligung in Bezug auf den Betrieb von Verwahrungslagern
- Kapitel 1 Spezifische Datenanforderungen für den Antrag und die Bewilligung in Bezug auf den Betrieb von Verwahrungslagern
- Kapitel 2 Anmerkungen zu den spezifischen Datenanforderungen für den Antrag und die Bewilligung in Bezug auf den Betrieb von Verwahrungslagern
- Titel X Antrag und Bewilligung in Bezug auf den Linienverkehr
- Kapitel 1 Spezifische Datenanforderungen für den Antrag und die Bewilligung in Bezug auf den Linienverkehr
- Kapitel 2 Anmerkungen zu den spezifischen Datenanforderungen für den Antrag oder die Bewilligung in Bezug auf den Linienverkehr
- Titel XI Antrag und Bewilligung in Bezug auf den Status eines zugelassenen Ausstellers
- Kapitel 1 Spezifische Datenanforderungen für den Antrag und die Bewilligung in Bezug auf den Status des zugelassenen Ausstellers
- Kapitel 2 Anmerkungen zu den spezifischen Datenanforderungen für den Antrag und die Bewilligung in Bezug auf den Status des zugelassenen Ausstellers
- Titel XII Antrag und Bewilligung in Bezug auf die Verwendung einer vereinfachten Anmeldung
- Kapitel 1 Spezifische Datenanforderungen für den Antrag und die Bewilligung in Bezug auf die Verwendung einer vereinfachten Anmeldung
- Kapitel 2 Anmerkungen zu den spezifischen Datenanforderungen für den Antrag und die Bewilligung in Bezug auf die Verwendung einer vereinfachten Anmeldung
- Titel XIII Antrag oder Bewilligung in Bezug auf eine zentrale Zollabwicklung
- Kapitel 1 Spezifische Datenanforderungen für den Antrag und die Bewilligung in Bezug auf eine zentrale Zollabwicklung
- Kapitel 2 Anmerkungen zu den spezifischen Datenanforderungen für den Antrag und die Bewilligung in Bezug auf eine zentrale Zollabwicklung
- Titel XIV Antrag und Bewilligung in Bezug auf eine vereinfachte Anmeldungdurch Anschreibung in der Buchführung des Anmelders, einschließlich Ausfuhrverfahren
- Kapitel 1 Spezifische Datenanforderungen für den Antrag und die Bewilligung in Bezug auf eine Zollanmeldung durch Anschreibung in der Buchführung des Anmelders, einschließlich Ausfuhrverfahren
- Kapitel 2 Anmerkungen zu den spezifischen Datenanforderungen für den Antrag und die Bewilligung in Bezug auf eine Zollanmeldung durch Anschreibung in der Buchführung des Anmelders, einschließlich Ausfuhrverfahren
- Titel XV Antrag oder Bewilligung in Bezug auf eine Eigenkontrolle
- Kapitel 1 Spezifische Datenanforderungen für den Antrag und die Bewilligung in Bezug auf eine Eigenkontrolle
- Kapitel 2 Anmerkungen zu den spezifischen Datenanforderungen für den Antrag und die Bewilligung in Bezug auf eine Eigenkontrolle
- Titel XVI Antrag und Bewilligung in Bezug auf den Status eines zugelassenen Wiegers von Bananen
- Kapitel 1 Spezifische Datenanforderungen für den Antrag und die Bewilligung in Bezug auf den Status eines zugelassenen Wiegers von Bananen
- Kapitel 2 Anmerkungen zu den spezifischen Datenanforderungen für den Antrag und die Bewilligung in Bezug auf den Status eines zugelassenen Wiegers von Bananen
- Titel XVII Antrag und Bewilligung in Bezug auf die aktive Veredelung
- Kapitel 1 Spezifische Datenanforderungen für den Antrag und die Bewilligung in Bezug auf die aktive Veredelung
- Kapitel 2 Anmerkungen zu den spezifischen Datenanforderungen für den Antrag und die Bewilligung in Bezug auf die aktive Veredelung
- Titel XVIII Antrag und Bewilligung in Bezug auf die passive Veredelung
- Kapitel 1 Spezifische Datenanforderungen für den Antrag und die Bewilligung in Bezug auf die passive Veredelung
- Kapitel 2 Anmerkungen zu den spezifischen Datenanforderungen für den Antrag und die Bewilligung in Bezug auf die passive Veredelung
- Titel XIX Antrag und Bewilligung in Bezug auf den Betrieb von Lagerstätten zur Zolllagerung von Waren
- Kapitel 1 Spezifische Datenanforderungen für den Antrag und die Bewilligung in Bezug auf den Betrieb von Lagerstätten zur Zolllagerung von Waren
- Kapitel 2 Anmerkungen zu den spezifischen Datenanforderungen für den Antrag und die Bewilligung in Bezug auf den Betrieb von Lagerstätten zur Zolllagerung von Waren
- Titel XX Antrag und Bewilligung in Bezug auf den Status eines zugelassenen Versenders für das Versandverfahren der Union
- Kapitel 1 Spezifische Datenanforderungen für den Antrag und die Bewilligung in Bezug auf den Status eines zugelassenen Versenders für das Versandverfahren der Union
- Kapitel 2 Anmerkungen zu den spezifischen Datenanforderungen für den Antrag und die Bewilligung in Bezug auf den Status eines zugelassenen Versenders für das Versandverfahren der Union
- Titel XXI Antrag und Bewilligung in Bezug auf Verwendung besonderer Verschlüsse
- Anhang B Gemeinsame Datenanforderungen für Anmeldungen, Meldungen und Nachweise des zollrechtlichen Status von Unionswaren
- Titel I Datenanforderungen
- Kapitel 1 Einleitende Bemerkungen zur Tabelle mit den Datenanforderungen
- Kapitel 2 Tabelle - Legende
- Kapitel 3
- Titel II Anmerkungen im Zusammenhang mit den Datenanforderungen
- Einleitung
- Datenanforderungen
- Gruppe 1 - Nachrichteninhalt (einschließlich Verfahrenscodes)
- Gruppe 2 - Bezugnahmen auf Nachrichten, Dokumente, Zertifikate, Bewilligungen
- Gruppe 3 - Beteiligte
- Gruppe 4 - Zollwertangaben/Abgaben
- Gruppe 5 - Daten/Fristen/Zeiträume/Orte/Länder/Regionen
- Gruppe 6 - Nämlichkeit der Waren
- Gruppe 7 - Angaben zur Beförderung (Art, Mittel und Ausrüstung)
- Gruppe 8 - Sonstige Datenelemente (statistische Daten, Sicherheitsleistungen, Daten im Zusammenhang mit dem Zolltarif)
- Anhang B-01 Papiergestützte Standard-Zollanmeldungen - Erläuterungen und zu verwendende Vordrucke
- Titel I Allgemeine Vorschriften
- Titel II Anmerkungen
- Kapitel 1 Allgemeine Beschreibung
- Kapitel 2 Datenanforderungen
- Kapitel 3 Verwendung des Vordrucks
- Kapitel 4 Bemerkungen zu den Ergänzungsvordrucken
- Titel III Muster - Einheitspapier (Vordrucksatz aus acht Exemplaren)
- Titel IV Muster - Einheitspapier - Ergänzungsvordruck (Vordrucksatz aus acht Exemplaren)
- Titel V Angabe der Exemplare der Vordrucke gemäß Titel III und IV, auf denen die Daten in Durchschrift erscheinen müssen
- Anhang B-02 Versandbegleitdokument
- Kapitel I Muster des Versandbegleitdokuments
- Kapitel II Anmerkungen und besondere Angaben (Daten) zum Versandbegleitdokument
- Anhang B-03 Liste der Positionen
- Kapitel I Muster der Liste der Positionen
- Kapitel II Anmerkungen zur Liste der Warenpositionen mit den erforderlichen Angaben (Daten)
- Anhang B-04 Versandbegleitdokument/Sicherheit ("VBD-S")
- Titel I Muster des Versandbegleitdokuments/Sicherheit
- Titel II Anmerkungen und Daten zum Versandbegleitdokument/Sicherheit
- Anhang B-05 Liste der Warenpositionen Versand/Sicherheit ("LdWPVS")
- Titel I Muster der Liste der Warenpositionen Versand/Sicherheit
- Titel II Anmerkungen und Daten zur Liste der Warenpositionen Versand/Sicherheit
- Anhang 12-01 Gemeinsame Datenanforderungen für die Registrierung von Wirtschaftsbeteiligten und anderen Personen
- Titel I Datenanforderungen
- Kapitel 1 Einleitende Bemerkungen zur Tabelle mit den Datenanforderungen
- Kapitel 2 Tabelle - Legende
- Kapitel 3 Tabelle mit den Datenanforderungen
- Titel II Anmerkungen im Zusammenhang mit den Datenanforderungen
- Anhang 22-01 Einleitende Anmerkungen und Liste der wesentlichen Be- oder Verarbeitungsprozesse, aus denen sich ein nichtpräferenzieller Ursprung ergibt
- Einleitende Anmerkungen
- Abschnitt I Lebende Tiere und Waren tierischen Ursprungs
- Kapitel 2 Fleisch und genießbare Schlachtnebenerzeugnisse
- Kapitel 4 Milch und Milcherzeugnisse; Vogeleier; natürlicher Honig; genießbare Waren tierischen Ursprungs, anderweitig weder genannt noch inbegriffen
- Abschnitt II Waren pflanzlichen Ursprungs
- Kapitel 9 Kaffee, Tee, Mate und Gewürze
- Kapitel 14 Flechtstoffe und andere Waren pflanzlichen Ursprungs, anderweitig weder genannt noch inbegriffen
- Abschnitt IV Waren der Lebensmittelindustrie; Getränke, alkoholhaltige Flüssigkeiten und Essig; Tabak und verarbeitete Tabakersatzstoffe
- Kapitel 17 Zucker und Zuckerwaren
- Kapitel 20 Zubereitungen von Gemüse, Früchten, Nüssen oder anderen Pflanzenteilen
- Kapitel 22 Getränke, alkoholhaltige Flüssigkeiten und Essig
- Abschnitt VI Erzeugnisse der chemischen Industrie und verwandter Industrien
- Kapitel 34 Seifen, organische grenzflächenaktive Stoffe, zubereitete Wasch-/Schmiermittel, künstliche/zubereitete Wachse, Schuhcreme, Scheuerpulver, Kerzen, Modelliermassen, "Dentalwachs" und Gips-Zubereitungen für zahnärztliche Zwecke
- Kapitel 35 Eiweißstoffe; modifizierte Stärke; Klebstoffe; Enzyme
- Abschnitt VIII Häute, Felle, Leder, Pelzfelle und Waren daraus; Sattlerwaren; Reiseartikel, Handtaschen und ähnliche Behältnisse; Waren aus Därmen (ausgenommen Messinahaar)
- Abschnitt X Halbstoffe aus Holz oder anderen cellulosehaltigen Faserstoffen; Papier oder Pappe (Abfälle und Ausschuss) zur Wiedergewinnung; Papier, Pappe und Waren daraus
- Abschnitt XI Spinnstoffe und Waren daraus
- Kapitel 50 Seide
- Kapitel 51 Wolle, feine und grobe Tierhaare; Garne und Gewebe aus Rosshaar
- Kapitel 52 Baumwolle
- Kapitel 53 Andere pflanzliche Spinnstoffe; Papiergarne und Gewebe aus Papiergarnen
- Kapitel 54 Synthetische oder künstliche Filamente; Streifen und dergleichen aus synthetischer oder künstlicher Spinnmasse
- Kapitel 55 Synthetische oder künstliche Spinnfasern
- Kapitel 56 Watte, Filze und Vliesstoffe; Spezialgarne; Bindfäden, Seile und Taue, Seilerwaren
- Kapitel 57 Teppiche und andere Fußbodenbeläge, aus Spinnstoffen
- Kapitel 58 Spezialgewebe; getuftete Spinnstofferzeugnisse; Spitzen; Tapisserien; Posamentierwaren; Stickereien
- Kapitel 59 Getränkte, bestrichene, überzogene oder mit Lagen versehene Gewebe; Waren des technischen Bedarfs, aus Spinnstoffen
- Kapitel 60 Gewirke und Gestricke
- Kapitel 61 Kleidung und Bekleidungszubehör, aus Gewirken oder Gestricken
- Kapitel 62 Kleidung und Bekleidungszubehör, ausgenommen aus Gewirken oder Gestricken
- Kapitel 63 Andere konfektionierte Spinnstoffwaren; Warenzusammenstellungen; Altwaren und Lumpen
- Abschnitt XII Schuhe, Kopfbedeckungen, Regen- und Sonnenschirme, Gehstöcke, Sitzstöcke, Peitschen, Reitpeitschen und Teile davon; zugerichtete Federn und Waren aus Federn; künstliche Blumen; Waren aus Menschenhaaren
- Abschnitt XIII Waren aus Steinen, Gips, Zement, Asbest, Glimmer oder ähnlichen Stoffen; Keramische Waren; Glas und Glaswaren
- Abschnitt XIV Echte Perlen oder Zuchtperlen, Edelsteine oder Schmucksteine, Edelmetalle, Edelmetallplattierungen und Waren daraus; Fantasieschmuck; Münzen
- Abschnitt XV Unedle Metalle und Waren daraus
- Kapitel 72 Eisen und Stahl
- Kapitel 73 Waren aus Eisen oder Stahl
- Kapitel 82 Werkzeuge, Schneidwaren und Essbestecke, aus unedlen Metallen; Teile davon, aus unedlen Metallen
- Abschnitt XVI Maschinen, Apparate, mechanische Geräte und elektrotechnische Waren, Teile davon; Tonaufnahme- oder Tonwiedergabegeräte, Fernseh-Bild- und -Tonaufzeichnungsgeräte oder -wiedergabegeräte, Teile und Zubehör für diese Geräte
- Kapitel 84 Kernreaktoren, Kessel, Maschinen, Apparate und mechanische Geräte, Teile davon
- Kapitel 85 Elektrische Maschinen, Apparate, Geräte und andere elektrotechnische Waren, Teile davon; Tonaufnahme- oder Tonwiedergabegeräte, Bild- und Tonaufzeichnungs- oder -wiedergabegeräte für das Fernsehen, Teile davon und Zubehör für diese Geräte
- Abschnitt XVIII Optische, fotografische oder kinematografische sowie medizinische und chirurgische Instrumente, Apparate und Geräte; Mess-, Prüf- oder Präzisionsinstrumente/-apparate/-geräte; Uhrmacherwaren; Musikinstrumente; Teile und Zubehör dafür
- Kapitel 90 Optische, fotografische oder kinematografische sowie medizinische und chirurgische Instrumente, Apparate und Geräte; Mess-, Prüf- oder Präzisionsinstrumente/-apparate/-geräte; Teile und Zubehör für diese Instrumente, Apparate und Geräte
- Kapitel 91 Uhrmacherwaren
- Abschnitt XX Verschiedene Waren
- Anhang 22-02 Antrag auf Ausstellung eines Auskunftsblatts INF 4 und Auskunftsblatt INF 4
- Anhang 22-03 Einleitende Bemerkungen und Liste der Be- oder Verarbeitungen, die Ursprungseigenschaften verleihen
- Teil I Einleitende Bemerkungen
- Teil II Liste der Erzeugnisse und Be- oder Verarbeitungen, die Ursprungseigenschaft verleihen
- Anhang 22-04 Von der regionalen Kumulierung ausgenommene Vormaterialien (1) (2)
- Anhang 22-05 Be- oder Verarbeitungen, die von der regionalen Kumulierung ausgeschlossen sind (APS)
- Anhang 22-11 Einleitende Bemerkungen und Liste der Be- oder Verarbeitungen, die an Vormaterialien ohne Ursprungseigenschaft vorgenommen werden müssen, um den hergestellten Erzeugnissen die Ursprungseigenschaft zu verleihen
- Teil I Einleitende Bemerkungen
- Teil II Liste der Be- oder Verarbeitungen, die an Vormaterialien ohne Ursprungseigenschaft vorgenommen werden müssen, um den hergestellten Erzeugnissen die Ursprungseigenschaft zu verleihen
- Anhang 32-01 Verpflichtungserklärung des Bürgen - Einzelsicherheit
- Anhang 32-02 Verpflichtungserklärung - Einzelsicherheit mit Sicherheitstiteln
- Anhang 32-03 Verpflichtungserklärung des Bürgen - Gesamtsicherheit
- Anhang 32-04 Mitteilung an den Bürgen über die Nichterledigung eines Unionsversandverfahrens
- Anhang 32-05 Mitteilung an den Bürgen über die Haftung für Schulden im Unionsversandverfahren
- Anhang 33-01 Mitteilung zur Geltendmachung des Anspruchs auf Entrichtung der Abgabenschuld beim bürgenden Verband im Versandverfahren mit Carnet ATA/e-ATA
- Anhang 33-02 Mitteilung an den Bürgen über die Haftung für Schulden im Versandverfahren mit CPD-Carnet
- Anhang 33-04 Vordruck für die Berechnung der Zölle und Abgaben aus dem Anspruch auf Entrichtung der Abgabenschuld gegenüber dem bürgenden Verband im Versandverfahren mit Carnet ATA/e-ATA
- Anhang 33-05 Muster für Verfahrensübernahmeerklärung zur Mitteilung über die erfolgte Geltendmachung des Anspruchs gegenüber dem bürgenden Verband in dem Mitgliedstaat, in dem die Zollschuld im Versandverfahren mit Carnet ATA/e-ATA entstanden ist
- Anhang 33-06 Ersuchen um zusätzliche Auskünfte zu in einem anderen Mitgliedstaat befindliche Waren
- Anhang 33-07 Erlass/Erstattung
- Anhang 61-01 Wiegenachweis für Bananen - Datenanforderungen
- Anhang 62-01 Auskunftsblatt INF 3 - Datenanforderungen
- Anhang 71-01 Unterlage für mündlich zur vorübergehenden Verwendung angemeldete Waren
- Anhang 71-02 Sensible Waren und Erzeugnisse
- Anhang 71-03 Liste der üblichen Behandlungen
- Anhang 71-04 Besondere Vorschriften für Ersatzwaren
- Anhang 71-05 Standardisierter Austausch von Informationen (INF)
- Anhang 71-06 In der Abrechnung vorzulegende Informationen
- Anhang 72-03 TC11 - Eingangsbescheinigung
- Anhang 90 Entsprechungstabelle nach Artikel 254