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Richtlinie des BMF vom 02.08.2012, BMF-010302/0032-IV/8/2012
gültig von 02.08.2012 bis 20.11.2012
AH-4311, Arbeitsrichtlinie Rohdiamanten - Inhaltsverzeichnis
Beachte
-
Gemäß § 1 Z 24 lit. a des AußWG 2011 sind Verstöße gegen die Verordnung (EG) Nr. 2368/2002 gerichtlich zu ahndende Vergehen und nicht mehr verwaltungsbehördlich zu ahndende Finanzvergehen.
- Einleitung
- 1. Rechtsgrundlage
- 2. Ausfuhr von Rohdiamanten
- 2.1. Ausfuhrverbot
- 2.2. Ausfuhrmöglichkeit mit Allgemeiner Ausfuhrgenehmigung
- 2.3. Ausfuhr von der Maßnahme nicht umfasster Güter
- 3. Einfuhr von Rohdiamanten
- 3.1. Einfuhrverbot
- 3.2. Einfuhrmöglichkeit mit Allgemeiner Einfuhrgenehmigung
- 3.3. Einfuhr von der Maßnahme nicht umfasster Güter
- 3.4. Einfuhrmöglichkeit für Privateinfuhren mit geringem Wert
- 4. Durchfuhr von Rohdiamanten
- 5. Warenbeschau - Besonderheiten bei Rohdiamanten
- 6. Strafbestimmungen
- Abschnitt 7. bis 9.
- 10. Zuständige Behörden der Mitgliedsstaaten
- 10. Zuständige Behörden der Mitgliedsstaaten
- 11. Teilnehmer am Zertifikationssystem des Kimberley-Prozesses
- 11. Teilnehmer am Zertifikationssystem des Kimberley-Prozesses
- 12. Rohdiamanten - Abbildungen
- 12. Rohdiamanten - Abbildungen
- 13. Formularmuster