Seitenbereiche:
. Zum Inhalt (ALT+0) . Zum Hauptmenü (ALT+1) . Zur Fußzeile (ALT+2) . Zu den Zusatzinformationen (ALT+3) .
Richtlinie des BMF vom 19.08.2009, BMF-010220/0236-IV/8/2009
gültig von 19.08.2009 bis 27.04.2011
AL-1000, Arbeitsrichtlinie Altlastenbeitrag - Inhaltsverzeichnis
- Einleitung
- 0. Einführung
- 1. Allgemeine Weisungen
- 1.1. Vordrucke
- 1.2. Kleinbeträge
- 1.3. Billigkeitserlässe
- 1.4. Erstattungsmeldungen
- 1.5. Berufung gegen Feststellungsbescheide
- 2. Altlastenbeitragsstatistik
- Anhang 1
- Erlass zum Altlastensanierungsgesetz
- § 2 Begriffsbestimmungen
- § 3 Beitragspflicht
- § 3 Abs. 1 Z 2 und Z 3:
- § 3 Abs. 1 Z 2 bzw. § 3 Abs. 1a Z 10 Verbrennen von Abfällen und Rückstände aus dem Betrieb einer Verbrennungs- oder Mitverbrennungsanlage
- § 3 Abs. 1 Z 3a und 4 Einbringung von Abfällen in den Hochofen und Verwendung von Abfällen zur Herstellung von Produkten für die Einbringung in den Hochofen
- § 3 Abs. 1a Z 5 Beitragsfreie Verwendung oder Ablagerung von Erdaushub
- § 3 Abs. 1a Z 6 Beitragsfreie Verwendung von Baurestmassen
- § 3 Abs. 1a Schlussteil Nachweispflicht
- § 3 Abs. 2 Ausnahmen für das Umlagern innerhalb einer Deponie und bei Abfällen, soweit bereits ein Altlastenbeitrag entrichtet wurde
- § 3 Abs. 3 und 3a Ausnahme für die Herstellung einer Rekultivierungsschicht oder einer temporären Oberflächenabdeckung
- § 5 Bemessungsgrundlage
- § 6 Höhe des Beitrags
- § 13 Aufsuchen von Altlasten
- § 14 Prioritätenklassifizierung
- § 16 Duldungspflichten
- § 17 Zwangsrechte
- § 18 Sanierungsmaßnahmen durch den Bund
- § 19 Entschädigungen
- § 20 Messeinrichtungen, Deponieausstattung
- § 22 Strafbestimmungen
- Anlage
- Erhebungsbogen für Verdachtsflächen
- Erläuterungen zum neuen Erhebungsbogen für Verdachtsflächen