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Richtlinie des BMF vom 01.02.2013, BMF-010311/0005-IV/8/2013
gültig von 01.02.2013 bis 22.08.2016
VB-0720, Arbeitsrichtlinie Produktsicherheit - Inhaltsverzeichnis
- Einleitung
- 0. Einführung
- 0.1. Rechtsgrundlagen
- 0.2. Allgemeine Bemerkungen
- 0.3. Leitlinien der Kommission
- 0.4. Kontrolle der Produktsicherheitsvorschriften
- 0.5. Innergemeinschaftlicher Verkehr
- 1. Allgemeine Bestimmungen
- 2. Verfahren
- 2.1. Aufgaben der Zollbehörden
- 2.2. Pflichten der Wirtschaftsbeteiligten
- 2.3. Aussetzung der Überlassung und Mitteilung an die Marktüberwachungsbehörde
- 2.4. Ausnahmen
- 2.5. Datenweitergabe
- 2.6. Nachträgliche Kennzeichnung oder Veränderung vor der Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr
- 2.7. Bewilligungen zum Anschreibeverfahren
- 2.8. Produktsicherheitsstatistik
- 3. Informationsblätter und Checklisten (Praktische Anleitungen)
- Anlage 1
- Positivliste - nicht erschöpfende Liste jener Rechtsakte, die für Einfuhrkontrollen gemäß der Verordnung (EG) Nr. 765/2008 in Betracht kommen
- Anlage 2
- Negativliste - nicht erschöpfende Liste jener Rechtsakte, die für Einfuhrkontrollen gemäß der Verordnung (EG) Nr. 765/2008 nicht in Betracht kommen
- Anlage 3
- Schriftbild der CE-Kennzeichnung