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Richtlinie des BMF vom 21.11.2011, BMF-010302/0040-IV/8/2011
gültig von 21.11.2011 bis 06.12.2012
AH-1130, Arbeitsrichtlinie Strafbestimmungen im AHR - Inhaltsverzeichnis
Beachte
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Die Gliederungen in der Neufassung dieser Arbeitsrichtlinie stellen nunmehr direkt auf die einzelnen Maßnahmen ab. Die Maßnahme und ihre Durchführung werden in einem Abschnitt gemeinsam dargestellt.
- Einleitung
- 1. Rechtsgrundlagen
- 2. Übersichten
- 2.1. Gütergruppen aus unmittelbar anwendbarem Recht der Europäischen Union
- 2.2. Strafbestimmungen im AußHG 2011 - Übersicht
- 2.3. Delikte bzw. strafbare Handlungen
- 3. Gerichtlich strafbare Handlungen
- 3.1. Rechtsgrundlagen
- 3.2. Güter
- 3.3. Zuständige Strafbehörden
- 3.4. Strafbarkeit des Versuches
- 3.5. Verjährung der Strafbarkeit
- 4. Verwaltungsbehördlich zu ahndende Finanzvergehen
- 4.1. Rechtsgrundlage
- 4.2. Güter
- 4.3. Zuständige Strafbehörden
- 4.4. Vereinfachte Strafverfügung
- 4.5. Strafbarkeit des Versuches
- 4.6. Verjährung der Strafbarkeit
- 5. Verwaltungsstrafbestimmungen
- 6. Nichtigkeit von Rechtsgeschäften
- 7. Anzeigen
- 8. Strafbarkeit des Versuches