Rechtssatzkette
Stammrechtssatz
Bestritten wird das Vorliegen einer Abgabenhinterziehung eines Vereinsobmannes durch unrichtige Angabe des normverbrauchsabgabebefreiten Verwendungszweckes im Antrag auf Vergütung der Normverbrauchsabgabe
Kann die Finanzstrafbehörde auch nach Würdigung aller aufgenommenen Beweise über Tatsachen keine Klarheit erlangen, dürfen diese nicht zum Nachteil des Beschuldigten als gegeben angenommen werden. Verbleibende Zweifel haben sich daher immer zugunsten des Beschuldigten auszuwirken (in dubio pro reo).
Zusatzinformationen
- betroffene Normen:
- Schlagworte:
- Beweise, Würdigung, verbleibende Zweifel, in dubio pro reo.
Folgerechtssatz
Geltendmachung ungerechtfertigter Vorsteuergutschriften aus Honorarnoten des Geschäftsführers durch Abgabe unrichtiger Umsatzsteuervoranmeldungen. Vorliegen von Rechtsirrtum.
Zusatzinformationen
- betroffene Normen:
- Schlagworte:
- in dubio pro reo, keine Klarheit, Zweifel