Rechtssatzkette
Stammrechtssatz
Ausschluss von Dienstleistungsbetrieben von der Rückvergütung von Energieabgaben auf Grund des BudgBG 2011
Nach § 4 Abs. 7 EAVG iVm ABl. 2011, C-288/21, kommt es nicht schon mit 1.1.2011 zu einem Ausschluss von Dienstleistungsbetrieben von der Rückvergütung von Energieabgaben, sondern erst mit 1.2.2011.
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- betroffene Normen:
Folgerechtssatz
Ausschluss von Dienstleistungsbetrieben ( hier: Hotel) von der Rückvergütung von Energieabgaben auf Grund des BudBG 2011
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- betroffene Normen:
Folgerechtssatz
Ausschluss von Dienstleistungsbetrieben von der Energieabgabenvergütung aufgrund des BudgGB 2011 erst ab 1.2.2011
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- betroffene Normen:
Folgerechtssatz
Ausschluss von Dienstleistungsbetrieben (hier: Hotel) von der Rückvergütung von Energieabgaben auf Grund des BudBG 2011
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- betroffene Normen:
- Schlagworte:
- Dienstleistungsbetrieb, Hotel
Folgerechtssatz
Ausschluss von Dienstleistungsbetrieben von der Rückvergütung von Energieabgaben auf Grund des BudgBG 2011
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- betroffene Normen:
Folgerechtssatz
Ausschluss von Dienstleistungsbetrieben von der Rückvergütung von Energieabgaben auf Grund des BudgBG 2011
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- betroffene Normen:
Folgerechtssatz
Ausschluss von Dienstleistungsbetrieben von der Rückvergütung von Energieabgaben auf Grund des BudgBG 2011
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- betroffene Normen:
Folgerechtssatz
Ausschluss von Dienstleistungsbetrieben von der Rückvergütung von Energieabgaben erst ab Februar 2011
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- betroffene Normen:
Folgerechtssatz
Ausschluss von Dienstleistungsbetrieben von der Energieabgabenvergütung aufgrund des BudgBG 2011 erst ab 1.2.2011
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- betroffene Normen:
Folgerechtssatz
Anwendung von § 2 Energieabgabenvergütungsgesetz idF BGBl I Nr. 111/2010
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- betroffene Normen:
- Schlagworte:
- Vergütungszeitraum, Gruppenfreistellungsverordnung, Beihilfe, Genehmigungszeitraum
Folgerechtssatz
Anwendung von § 2 Energieabgabenvergütungsgesetz idF BGBl. I Nr. 111/2010
Zusatzinformationen
- betroffene Normen:
- Schlagworte:
- Vergütungszeitraum, Genehmigungszeitraum, Gruppenfreistellungsverordnung
Folgerechtssatz
Ausschluss von Dienstleistungsbetrieben von der Rückvergütung von Energieabgaben auf Grund des BudgBG 2011
Zusatzinformationen
- betroffene Normen:
Folgerechtssatz
Ausschluss von Dienstleistungsbetrieben von der Rückvergütung von Energieabgaben auf Grund des BudgBG 2011
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- betroffene Normen:
- Schlagworte:
- Vergütungszeitraum, Genehmigungszeitraum, Beihilfengewährung
Folgerechtssatz
Energieabgabenvergütung ab 2011
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- betroffene Normen:
Folgerechtssatz
Ausschluss von Dienstleistungsbetrieben von der Rückvergütung von Energieabgaben nach dem BudBG 2011
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- betroffene Normen:
- Schlagworte:
- Energieabgabenvergütung, Dienstleistungsbetriebe, Produktionsbetriebe, Gruppenfreistellungsverordnung, Beihilfe
Folgerechtssatz
Ausschluss von Dienstleistungsbetrieben von der Energieabgabenvergütung mit BBG 2011 ab 1.2.2011
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- betroffene Normen:
- Schlagworte:
- Vergütungszeitraum, Genehmigungszeitraum, Gruppenfreistellungsverordnung, AGVO
Folgerechtssatz
Ausschluss von Dienstleistungsbetrieben von der Rückvergütung von Energieabgaben nach dem Budgetbegleitgesetz 2011
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- betroffene Normen:
- Schlagworte:
- Energieabgabenvergütung, Dienstleistungsbetriebe, Produktionsbetriebe, Gruppenfreistellungsverordnung, Beihilfe
Folgerechtssatz
Anwendung von § 2 Energieabgabenvergütungsgesetz idF BGBl. I Nr. 111/2010
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- betroffene Normen:
- Schlagworte:
- Vergütungszeitraum, Genehmigungszeitraum, Gruppenfreistellungsverordnung
Folgerechtssatz
Dienstleistungsbetriebe von der Energieabgabenvergütung (erst) ab 2/2011 ausgeschlossen
Hier unter auszugsweiser Wiedergabe der Gegenschrift zur gegen UFS 18.4.2012, RV/0188-I/12, erhobenen Amtsbeschwerde.
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- betroffene Normen:
Folgerechtssatz
1. Ausschluss von Dienstleistungsbetrieben von der Vergütung von Energieabgaben auf Grund des BudgBG 2011 2. Beschränkung der Änderungsbefugnis durch die Sache (Abweisung eines Vergütungsantrags)
Auf Grund der Beschränkung der Abänderungsbefugnis durch die Sache darf ein Bescheid, mit dem ein Antrag auf Vergütung von Energieabgaben abgewiesen wurde, nicht in einen Abgabenbescheid umgewandelt werden.
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Folgerechtssatz
Energieabgabenvergütung eines Fitnessclubbetriebes für 2011
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- betroffene Normen:
Folgerechtssatz
Energieabgabenvergütung eines Hotelbetriebes für 2011
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- betroffene Normen: