Rechtssatzkette
Stammrechtssatz
Feststellungsbescheide aus drei Gründen nichtig
Ein Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand hinsichtlich der Berufungsfrist eines rechtlich nichtexistenten Bescheides (Nichtbescheides) ist nicht abzuweisen, sondern zurückzuweisen. (Ob der Wiedereinsetzungsantrag dem § 309a BAO entspricht, ist unerheblich.)
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- betroffene Normen:
Folgerechtssatz
Aus mehreren Gründen nichtige Einkünftefeststellungsbescheide und Nichtfeststellungsbescheide
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- betroffene Normen:
Folgerechtssatz
Aus mehreren Gründen nichtige Einkünftefeststellungsbescheide und Nichtfeststellungsbescheide
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- betroffene Normen:
Folgerechtssatz
Aus drei Gründen nichtige Einkünfte-Nichtfeststellungsbescheide
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- betroffene Normen:
Folgerechtssatz
Aus drei Gründen nichtige Einkünfte-Nichtfeststellungsbescheide
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