Rechtssatzkette
Stammrechtssatz
Hochrechnung bei ganzjährig bezogenen geringfügigen Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit
Werden neben dem Arbeitslosengeld ganzjährig geringfügige Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit bezogen, hat eine Hochrechnung nicht zu erfolgen, und zwar auch nicht hinsichtlich jener Teile, die außerhalb der Zeit der Arbeitslosigkeit zugeflossen sind.
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- betroffene Normen:
Folgerechtssatz
Keine Hochrechnung bei ganzjährig bezogenen Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit
Dies gilt auch beim Bezug von Weiterbildungsgeld infolge Bildungskarenz oder Bildungsteilzeit.
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