Rechtssatzkette
Stammrechtssatz
Auch bei mitgliedstaatübergreifendem Sachverhalt vorrangiger Familienbeihilfenanspruch der haushaltsführenden Mutter
Einem Anspruch auf Familienbeihilfe im Sinne des zweiten Satzes des § 2 Abs. 2 FLAG 1967 wegen überwiegender Unterhaltskostentragung steht der ausschließliche Anspruch einer Person, bei der das Kind im strittigen Zeitraum haushaltszugehörig war, zwingend entgegen.
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- betroffene Normen:
Folgerechtssatz
Anspruch der in Polen lebenden haushaltsführenden Großmutter geht Anspruch der in Österreich lebenden Mutter auf Ausgleichszahlung vor
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- betroffene Normen:
Folgerechtssatz
Vorrangiger Anspruch der in Ungarn wohnhaften haushaltsführenden Mutter auf Ausgleichszahlung
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- betroffene Normen:
Folgerechtssatz
Vorrangiger Anspruch der in Ungarn wohnhaften haushaltsführenden Mutter auf Ausgleichszahlung
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- betroffene Normen:
Folgerechtssatz
Anspruch der in Rumänien lebenden haushaltsführenden Großmutter geht Anspruch der in Österreich lebenden Mutter auf Familienbeihilfe bzw. Ausgleichszahlung vor
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- betroffene Normen:
Folgerechtssatz
Anspruch des in Polen lebenden haushaltsführenden Vaters bzw. der in Polen lebenden haushaltsführenden Großmutter geht Anspruch der in Österreich lebenden Mutter auf Ausgleichszahlung vor, auch sehr niedrige Einkünfte können die Stellung als Arbeitnehmer vermitteln
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- betroffene Normen:
Folgerechtssatz
Anspruch der in Bulgarien lebenden haushaltsführenden Mutter geht Anspruch des in Österreich lebenden Vaters auf Ausgleichszahlung vor, auch sehr niedrige Einkünfte können die Stellung als Arbeitnehmer vermitteln
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- betroffene Normen:
Folgerechtssatz
Anspruch der in Polen lebenden haushaltsführenden Mutter bzw. Großmutter geht Anspruch des in Österreich arbeitenden Vaters auf Ausgleichszahlung vor
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