Rechtssatzkette
Stammrechtssatz
Zurückweisung einer Berufung gegen einen an eine nicht mehr existente Gesellschaft gerichteten Bescheid
Eine an eine infolge Verschmelzung rechtlich nicht mehr existierende GmbH gerichtete abgabenbehördliche Erledigung geht ins Leere und vermag keine Rechtswirkungen zu entfalten. Mangels Bescheidqualität einer solchen Erledigung ist eine dagegen erhobene Berufung daher gemäß § 273 Abs. 1 lit. a BAO als nicht zulässig zurückzuweisen.
Zusatzinformationen
- betroffene Normen:
Folgerechtssatz
Zurückweisung einer Berufung als unzulässig (mangels Bescheidqualität der bekämpften Erledigung).
Zusatzinformationen
- betroffene Normen:
Folgerechtssatz
Zurückweisung einer Berufung als unzulässig (mangels Bescheidqualität der bekämpften Erledigung).
Zusatzinformationen
- betroffene Normen: