Rechtssatzkette
Stammrechtssatz
Vorliegen der subjektiven Tatseite des § 49 Abs. 1 lit a FinStrG
Wesentliches Tatbestandsmerkmal einer Finanzordnungswidrigkeit nach § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG ist die vorsätzliche Nichtentrichtung der Selbstbemessungsabgabe bis zum fünften Tag nach Fälligkeit. Ob dem Beschuldigten an der Unterlassung der fristgerechten Meldung, welche einen Strafausschließungsgrund darstellt, ein Verschulden trifft, ist irrelevant.
Zusatzinformationen
- betroffene Normen:
- Schlagworte:
- Unterlassung der fristgerechten Meldung, vorsätzliche Nichtentrichtung, Verschulden, Strafausschließungsgrund
Folgerechtssatz
Vorliegen einer Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG bzw. einer Finanzordnungswidrigkeit nach § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG
Zusatzinformationen
- betroffene Normen:
- Schlagworte:
- Vorsatz, Selbstbemessungsabgabe, Entrichtung, fristgerechte Meldung, Verschulden
Folgerechtssatz
Behauptet wird die Zuständigkeit des Alleineigentümers der GmbH für die Entrichtung der Abgaben
Zusatzinformationen
- betroffene Normen:
- Schlagworte:
- Lohnabgaben, Entrichtung, Meldung, Verschulden, Eventualvorsatz
Folgerechtssatz
Verantwortlichkeit des Hauptgesellschafters und faktischen Machthabers einer GmbH für die Entrichtung der Umsatzsteuervorauszahlungen. Abgrenzung zwischen Abgabenhinterziehung gemäß § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG und Finanzordnungswidrigkeit gemäß § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG.
Zusatzinformationen
- betroffene Normen:
- Schlagworte:
- vorsätzliche Nichtentrichtung, fristgerechte Meldung, Selbstbemessungsabgabe
Folgerechtssatz
Finanzordnungswidrigkeit, Bestreitung der tatsächlichen Geschäftsführung
Zusatzinformationen
- betroffene Normen:
- Schlagworte:
- Finanzordnungswidrigkeit, fristgerechte Meldung, Verschulden
Folgerechtssatz
Finanzordnungswidrigkeit gemäß § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG - subjektive Tatseite.
Zusatzinformationen
- betroffene Normen:
- Schlagworte:
- Selbstbemessungsabgabe, vorsätzliche Nichtentrichtung.
Folgerechtssatz
Vorliegen der subjektiven Tatseite der Finanzordnungswidrigkeit nach § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG. Strafhöhe.
Zusatzinformationen
- betroffene Normen:
- Schlagworte:
- Selbstbemessungsabgabe, vorsätzliche Nichtentrichtung, Fälligkeit, Entrichtungspflicht, fristgerechte Meldung, Strafausschließungsgrund.