Rechtssatzkette
Stammrechtssatz
Doppelter Verlustdeckel und ergänzende Feststellung aufgrund einer Außenprüfung im offenen Rechtsmittelverfahren
Werden Auslandsverluste aus der Absetzung für Abnutzung durch das Zusammenspiel von Periodenabweichungen zwischen inländischem und ausländischem Steuerrecht und § 9 Abs 6 Z 6 erster Satz KStG teilweise nicht berücksichtigt, kann das zu einer ungewollten Ungleichbehandlung führen (siehe EuGH 13. 12. 2005, C-446/03, Slg 2005, I-10837, Marks &Spencer und EuGH 15. 5. 2008, C-414/06, Slg 2008, I-3601, Lidl Belgium).
Nichtberücksichtigte Verluste aus der Absetzung für Abnutzung werden in Österreich schlagend, sobald sie im Ausland nicht mehr berücksichtigt werden können. Endgültig verloren wären diese Verluste erst dann, wenn sie (wegen Liquidation oder Insolvenz) nicht mehr im Ausland mit positiven späteren Einkünften ausgeglichen werden könnten.
Nichtberücksichtigte Verluste aus der Absetzung für Abnutzung werden in Österreich schlagend, sobald sie im Ausland nicht mehr berücksichtigt werden können. Endgültig verloren wären diese Verluste erst dann, wenn sie (wegen Liquidation oder Insolvenz) nicht mehr im Ausland mit positiven späteren Einkünften ausgeglichen werden könnten.
Zusatzinformationen
- betroffene Normen:
- Schlagworte:
- Nicht berücksichtigte Auslandsverluste von Gruppenmitgliedern, Doppelter Verlustdeckel
Folgerechtssatz
Doppelter Verlustdeckel und ergänzende Feststellung aufgrund einer Außenprüfung im offenen Rechtsmittelverfahren
Zusatzinformationen
- betroffene Normen:
- Schlagworte:
- Nicht berücksichtigte Auslandsverluste von Gruppenmitgliedern, Doppelter Verlustdeckel
Folgerechtssatz
Doppelter Verlustdeckel und ergänzende Feststellung aufgrund einer Außenprüfung im offenen Rechtsmittelverfahren
Zusatzinformationen
- betroffene Normen:
- Schlagworte:
- Nicht berücksichtigte Auslandsverlust von Gruppenmitgliedern, Doppelter Verlustdeckel