Rechtssatzkette
Stammrechtssatz
Ermittlung eines Veräußerungsgewinnes im Zusammenhang mit der Aufgabe eines Fremdenheimes; vermögensverwaltende oder gewerbliche Tätigkeit bei Zimmervermietungen
Die Verpachtung eines Betriebes (hier: eines Fremdenheimes) ist dann als Betriebsaufgabe im Sinne des § 24 EStG 1988 anzusehen, wenn die konkreten Umstände des Einzelfalles objektiv darauf schließen lassen, dass der Verpächter nach einer allfälligen Beendigung des Pachtverhältnisses mit dem vorhandenen Betriebsvermögen nicht mehr in der Lage ist, seinen Betrieb fortzuführen, oder er sonst nach außen zu erkennen gibt, dass er nicht die Absicht hat, den Betrieb nach Auflösung des Pachtvertrages weiterzuführen.
Zusatzinformationen
- betroffene Normen:
- Schlagworte:
- Zimmervermietung, Verpachtung, Betriebsaufgabe, Veräußerungsgewinn
Folgerechtssatz
Zeitpunkt der Betriebsaufgabe
Zusatzinformationen
- betroffene Normen:
- Schlagworte:
- Gewerbliche Zimmervermietung, Betriebsaufgabe, Veräußerungsgewinn, Verpachtung, Vermietung, Ruhen, Betriebsunterbrechung, Absichtserklärung, objekiv erkennbare, äußere Verhältnisse, Gesamtbild