Rechtssatzkette
Stammrechtssatz
Besteuerungsrecht hinsichtlich der Einkünfte einer an einer Privatschule in Liechtenstein tätigen Lehrerin
Eine an einer in Liechtenstein unter der Trägerschaft einer Anstalt iSd Art. 534 des Personen- und Gesellschaftsrechts geführten Privatschule tätige Lehrperson erbringt ihre Dienste nicht gegenüber dem Staat Liechtenstein oder einer seiner Gebietskörperschaften, sondern gegenüber einer selbständigen juristischen Person des privaten Rechts. Ein unter Art. 19 Abs. 1 DBA-Liechtenstein subsumierbarer Sachverhalt liegt daher bereits aus diesem Grund nicht vor (vgl. VwGH 27.1.2011, 2009/15/0151). Dass der Rechtsträgerin das Öffentlichkeitsrecht verliehen wurde, vermag daran nichts zu ändern.
Zusatzinformationen
- betroffene Normen:
Folgerechtssatz
Besteuerungsrecht hinsichtlich der Einkünfte einer an einer liechtensteinischen Privatschule tätigen Lehrerin
Die Auffassung des UFS wurde zwischenzeitlich vom VwGH mit Erkenntnis vom 16.12.2015, 2013/15/0200, bestätigt.