Rechtssatzkette
Stammrechtssatz
Keine Aufwendungen für eine doppelte Haushaltsführung, wenn der Familienwohnsitz der Beschäftigungsort ist
Der gemeinsame Familienwohnsitz hat für die Bestimmung des Mittelpunktes der Lebensinteressen großes Gewicht. Die stärksten persönlichen Beziehungen bestehen nach den Erfahrungen des Lebens im Regelfall zu dem Ort, an dem man regelmäßig und Tag für Tag mit seiner Familie lebt. Der Mittelpunkt der Lebensinteressen einer verheirateten oder einer in eheähnlicher Gemeinschaft lebenden Person ist somit regelmäßig am Ort des Aufenthaltes der Familie zu finden.
Zusatzinformationen
- Schlagworte:
- Familienwohnsitz, Mittelpunkt der Lebensinteressen, eheähnliche Gemeinschaft, doppelte Haushaltsführung, Beschäftigungsort, Wandschrank, Arbeitszimmer
Folgerechtssatz
Liegt der Familienwohnsitz im Nahbereich des Beschäftigungsortes, können keine Aufwendungen für eine behauptete doppelte Haushaltsführung abgesetzt werden
Zusatzinformationen
- Schlagworte:
- Familienwohnsitz, Beschäftigungsort, doppelte Haushaltsführung, Mittelpunkt der Lebensinteressen, eheähnliche Gemeinschaft
Folgerechtssatz
Liegt der Familienwohnsitz im Nahbereich des Beschäftigungsortes, können die geltend gemachten Aufwendungen für eine doppelte Haushaltsführung nicht abgesetzt werden.
Zusatzinformationen
- Schlagworte:
- Familienwohnsitz, Mittelpunkt der Lebensinteressen, Beschäftigungsort, doppelte Haushaltsführung, eheähnliche Gemeinschaft
Folgerechtssatz
Keine doppelte Haushaltsführung, wenn der Familienwohnsitz nicht außerhalb der üblichen Entfernung vom Beschäftigungsort liegt
Zusatzinformationen
- Schlagworte:
- Familienwohnsitz, Mittelpunkt der Lebensinteressen, eheähnliche Gemeinschaft, Partnerschaft, doppelte Haushaltsführung
Folgerechtssatz
Keine Aufwendungen für eine doppelte Haushaltsführung, wenn der Familienwohnsitz im Nahbereich des Beschäftigungsortes liegt
Zusatzinformationen
- Schlagworte:
- Familienwohnsitz, Mittelpunkt der Lebensinteressen, eheähnliche Gemeinschaft, doppelte Haushaltsführung, Beschäftigungsort, Arbeitszimmer, Wandschrank, Lebensgemeinschaft
Folgerechtssatz
Liegt der Familienwohnsitz im Nahbereich des Beschäftigungsortes, können keine Aufwendungen für eine behauptete doppelte Haushaltsführung abgesetzt werden.
Zusatzinformationen
- betroffene Normen:
- Schlagworte:
- Familienwohnsitz, Beschäftigungsort, doppelte Haushaltsführung, Mittelpunkt der Lebensinteressen, eheähnliche Gemeinschaft