Rechtssatzkette
Stammrechtssatz
Keine Aufwendungen für eine doppelte Haushaltsführung, wenn der Familienwohnsitz der Beschäftigungsort ist
Die stärkste persönliche Beziehung besteht im Regelfall zu dem Ort, an dem jemand regelmäßig mit seiner Familie lebt. Diese Annahme setzt die Führung eines gemeinsamen Haushaltes sowie das Fehlen ausschlaggebender und stärkerer Bindungen zu einem anderen Ort, etwa aus beruflichen oder gesellschaftlichen Gründen, voraus (vgl. VwGH 22.3.1991, 90/13/0073).
Zusatzinformationen
- Schlagworte:
- Familienwohnsitz, Mittelpunkt der Lebensinteressen, eheähnliche Gemeinschaft, doppelte Haushaltsführung, Beschäftigungsort, Wandschrank, Arbeitszimmer
Folgerechtssatz
Liegt der Familienwohnsitz im Nahbereich des Beschäftigungsortes, können keine Aufwendungen für eine behauptete doppelte Haushaltsführung abgesetzt werden
Zusatzinformationen
- Schlagworte:
- Familienwohnsitz, Beschäftigungsort, doppelte Haushaltsführung, Mittelpunkt der Lebensinteressen, eheähnliche Gemeinschaft
Folgerechtssatz
Liegt der Familienwohnsitz im Nahbereich des Beschäftigungsortes, können die geltend gemachten Aufwendungen für eine doppelte Haushaltsführung nicht abgesetzt werden.
Zusatzinformationen
- Schlagworte:
- Familienwohnsitz, Mittelpunkt der Lebensinteressen, Beschäftigungsort, doppelte Haushaltsführung, eheähnliche Gemeinschaft
Folgerechtssatz
Keine doppelte Haushaltsführung, wenn der Familienwohnsitz nicht außerhalb der üblichen Entfernung vom Beschäftigungsort liegt
Zusatzinformationen
- Schlagworte:
- Familienwohnsitz, Mittelpunkt der Lebensinteressen, eheähnliche Gemeinschaft, Partnerschaft, doppelte Haushaltsführung
Folgerechtssatz
Keine Aufwendungen für eine doppelte Haushaltsführung, wenn der Familienwohnsitz im Nahbereich des Beschäftigungsortes liegt
Zusatzinformationen
- Schlagworte:
- Familienwohnsitz, Mittelpunkt der Lebensinteressen, eheähnliche Gemeinschaft, doppelte Haushaltsführung, Beschäftigungsort, Arbeitszimmer, Wandschrank, Lebensgemeinschaft
Folgerechtssatz
Liegt der Familienwohnsitz im Nahbereich des Beschäftigungsortes, können keine Aufwendungen für eine behauptete doppelte Haushaltsführung abgesetzt werden.
Zusatzinformationen
- betroffene Normen:
- Schlagworte:
- Familienwohnsitz, Beschäftigungsort, doppelte Haushaltsführung, Mittelpunkt der Lebensinteressen, eheähnliche Gemeinschaft