Rechtssatzkette
Stammrechtssatz
Nachsichtsantrag betreffend einen Säumniszuschlag
Da Einwendungen zum Fehlen eines groben Verschuldens an der Säumnis im Rahmen einer Antragstellung gemäß § 217 Abs. 7 BAO erhoben werden können, bleibt für eine Berücksichtigung derartiger Gründe in einem der Abgabenfestsetzung nachgelagerten Nachsichtsverfahren kein Raum.
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Folgerechtssatz
Nachsichtsantrag betreffend einen Säumniszuschlag
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