Rechtssatzkette
Stammrechtssatz
Auswärtige Berufsausbildung eines Kindes (Gols - Wien) im Jahr 2005
Es kommt nicht darauf an, ob konkret eine Verbindung mit einer Fahrzeit von knapp über oder knapp unter einer Stunde verwendet wird, wenn grundsätzlich verwendbare – nicht nur irgendwann am Tag zur Verfügung stehende - Verbindungen mit Massenverkehrsmitteln und einer eine Stunde nicht übersteigenden Fahrzeit bestehen (vgl. für viele UFS [Wien], Senat 17 [Referent], 12. 8. 2003, RV/4223-W/02; UFS [Wien], Senat 17 [Referent], 29. 8. 2003, RV/4297-W/02; UFS [Innsbruck], Senat 2 (Referent], 24. 2. 2004, RV/0001-I/04; UFS [Wien], Senat 17 [Referent], 24. 3. 2009, RV/2023-W/06 oder UFS [Wien, Senat 17 [Referent], 12. 5. 2009, RV/0555-W/07).
Folgerechtssatz
Auswärtige Berufsausbildung eines Kindes (Eisenstadt - Wien) in den Jahren 2006 und 2007
Folgerechtssatz
Auswärtige Berufsausbildung eines Kindes in den Jahren 2004 und 2005 (Markt St. Martin - Eisenstadt) sowie in den Jahren 2006 und 2007 (Markt St. Martin - Wiener Neustadt)
Folgerechtssatz
Auswärtige Berufsausbildung eines Kindes (Eisenstadt - Wien) in den Jahren 2005, 2006 und 2007
Folgerechtssatz
Auswärtige Berufsausbildung eines Kindes (Mattersburg - Wien) in den Jahren 2002 und 2003
Folgerechtssatz
Auswärtige Berufsausbildung eines Kindes (Göttlesbrunn - Wien) im Jahr 2006
Folgerechtssatz
Auswärtige Berufsausbildung eines Kindes (Weiden am See - Wien) in den Jahren 2006 und 2007
Folgerechtssatz
Auswärtige Berufsausbildung eines Kindes (Breitenbrunn - Wien) im Jahr 2006
Folgerechtssatz
Auswärtige Berufsausbildung eines Kindes (Zöbern - Wiener Neustadt) im Jahr 2006
Zusatzinformationen
- betroffene Normen:
Folgerechtssatz
Auswärtige Berufsausbildung eines Kindes (Prellenkirchen - Wien) im Jahr 2005
Zusatzinformationen
- betroffene Normen: