Rechtssatzkette
Stammrechtssatz
Sachbezug (at. Fahrbegünstigung) eines ÖBB-Pensionisten
Die Bestimmung des § 3 Abs. 1 Z 21 EStG 1988 setzt voraus, dass die eigenen Arbeitnehmer/Dienstnehmer oder deren Angehörige befördert werden. Damit sind nur die aktiven Dienstnehmer von Beförderungsunternehmen gemeint.
Folgerechtssatz
Sachbezug für Fahrvergünstigung eines ÖBB-Pensionisten
Zusatzinformationen
- betroffene Normen: