Rechtssatzkette
Stammrechtssatz
Anpassung der Anspruchszinsen bei Herabsetzung der Einkommensteuer
Die Freigrenze des § 205 Abs. 2 BAO bezieht sich ausschließlich auf den jeweiligen Anspruchszinsenbescheid, nicht jedoch auf einen eventuell sich zwischen dem ursprünglichen Nachforderungsbescheid und dem aufgrund einer Neuberechnung der Abgabenfestsetzung zu erlassenden Gutschriftszinsenbescheid verbleibenden Differenzbetrag.
Zusatzinformationen
- betroffene Normen:
- Schlagworte:
- Differenzbeträge, Berücksichtigung des Herabsetzungsbetrages, Nachforderungszinsenbescheid, Gutschriftszinsenbescheid, Freigrenze, nachträgliche Abänderung
Folgerechtssatz
Anpassung der Anspruchszinsen bei Herabsetzung der Einkommensteuer
Zusatzinformationen
- betroffene Normen:
- Schlagworte:
- Differenzbeträge, Berücksichtigung des Herabsetzungsbetrages, Nachforderungszinsenbescheid, Gutschriftszinsenbescheid, Freigrenze, nachträgliche Abänderung
Folgerechtssatz
Anspruchszinsen nach Bescheidberichtigung unter der Bagatellgrenze von 50 €
Zusatzinformationen
- betroffene Normen:
- Schlagworte:
- Anspruchszinsen, Bagatellgrenze, Verschulden