Rechtssatzkette
Stammrechtssatz
Auswärtige Berufsausbildung eines Kindes ("Verordnungsgemeinde") im Jahr 2002
Die Regelung des § 2 Abs 3 der Verordnung betreffend Berufsausbildung eines Kindes außerhalb des Wohnortes, wonach Ausbildungsstätten innerhalb einer Entfernung von 80 km als nicht im Einzugsbereich des Wohnortes gelten, wenn innerhalb von 25 km keine adäquate Ausbildungsmöglichkeit besteht und für Zwecke der Ausbildung außerhalb des Hauptwohnortes eine Zweitunterkunft am Ausbildungsort besteht, bezieht sich nur auf Schüler und Lehrlinge, nicht aber auf Studenten (Hochschüler).
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- betroffene Normen:
- Schlagworte:
- Auswärtige Berufsausbildung, Student, Schüler, Zweitunterkunft, Liebhaberei
Folgerechtssatz
Auswärtige Berufsausbildung eines Kindes ("Verordnungsgemeinde"): Zweitunterkunft eines Studenten
Zusatzinformationen
- betroffene Normen:
- Schlagworte:
- Studentenheim
Folgerechtssatz
Kein Pauschbetrag bei Internatsunterbringung eines Bregenzer Studenten (nicht Schülers) in Feldkirch
Betrifft einen Bregenzer Studenten am Feldkircher Landeskonservatorium.
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- betroffene Normen:
Folgerechtssatz
Auswärtige Berufsausbildung eines Kindes (keine "Verordnungsgemeinde") im Jahr 2004
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- betroffene Normen:
Folgerechtssatz
Auswärtige Berufsausbildung eines Kindes (keine "Verordnungsgemeinde") im Jahr 2005
Zusatzinformationen
- betroffene Normen:
Folgerechtssatz
Auswärtige Berufsausbildung eines Kindes (keine "Verordnungsgemeinde") im Jahr 2005
Zusatzinformationen
- betroffene Normen: