Rechtssatzkette
Stammrechtssatz
Differenzzahlungsanspruch einer in Ungarn wohnenden und arbeitenden Mutter bei Beschäftigung des Vaters in Österreich
Unionsrechtlich ist die Beihilfe entweder der den Unterhalt (überwiegend) leistenden Person oder der haushaltsführenden Person zu gewähren (vgl. EuGH 26.11.2009, C-363/08, Romana Slanina; EuGH 13.6.2013, C-45/12, Radia Hadj Ahmed), es gebührt aber nach nationalem Recht pro Monat und Kind die Familienbeihilfe nur einmal (§ 10 Abs. 4 FLAG 1967). Daran ändert das Unionsrecht nichts (vgl. VwGH 24.2.2010, 2009/13/0241).
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Folgerechtssatz
Unrichtiges Antragsdatum im Abweisungsbescheid betreffend Familienbeihilfe
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Folgerechtssatz
Auch bei mitgliedstaatübergreifendem Sachverhalt vorrangiger Familienbeihilfenanspruch der haushaltsführenden Mutter
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Folgerechtssatz
Anspruch der in Polen lebenden haushaltsführenden Großmutter geht Anspruch der in Österreich lebenden Mutter auf Ausgleichszahlung vor
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Folgerechtssatz
Vorrangiger Anspruch der in Ungarn wohnhaften haushaltsführenden Mutter auf Ausgleichszahlung
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Folgerechtssatz
Anspruch der in Rumänien lebenden haushaltsführenden Großmutter geht Anspruch der in Österreich lebenden Mutter auf Familienbeihilfe bzw. Ausgleichszahlung vor
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Folgerechtssatz
Anspruch der in Rumänien lebenden haushaltsführenden Mutter geht Anspruch des in Österreich arbeitenden, haushaltszugehörigen Vaters auf Familienbeihilfe bzw. Ausgleichszahlung vor
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Folgerechtssatz
Anspruch auf Familienbeihilfe der in Bulgarien mit den Kindern im gemeinsamen Haushalt lebenden Großmutter geht Anspruch der in Österreich beschäftigten Mutter vor
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