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Richtlinie des BMF vom 15.01.2007, BMF-010310/0032-IV/7/2007
gültig von 15.01.2007 bis 18.04.2012
UP-3411, Arbeitsrichtlinie "Tunesien"
4. Ursprungserzeugnisse
4.1. Rechtsgrundlagen
Die besonderen Vorschriften über den Ursprung von Waren in der Präferenzzone EU - Tunesien sind im Protokoll Nr. 4 des Abkommens enthalten (siehe auch Abschnitt 11).