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Zoll-Rechtsgrundlage des BMF vom 01.01.2007, BMF-010313/0056-IV/6/2007
gültig von 01.01.2007 bis 30.04.2016
ZK-DVO, Zollkodex-Durchführungsverordnung (Zollkodex-DVO)
Verordnung (EWG) Nr. 2454/93 der Kommission vom 2. Juli 1993 mit Durchführungsvorschriften zu der Verordnung (EWG) Nr. 2913/92 des Rates zur Festlegung des Zollkodex der Gemeinschaften- Teil I. Allgemeine Durchführungsvorschriften
- Titel V Zollwert
- Kapitel 8 Angaben und vorzulegende Unterlagen
Artikel 180
Bei Einsatz der Datenverarbeitung oder wenn für die betreffenden Waren eine globale, periodische oder zusammenfassende Zollanmeldung abgegeben wird, können die Mitgliedstaaten Abweichungen in der Form der Darstellung der zur Ermittlung des Zollwertes erforderlichen Daten zulassen.