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Richtlinie des BMF vom 29.04.2015, BMF-010310/0134-IV/7/2015
gültig von 29.04.2015 bis 30.08.2015
UP-3000, Arbeitsrichtlinie Allgemeine Bestimmungen
Beachte
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Die Änderung betrifft den Abschnitt 2.8.8.5. (Streichung der Abkürzung EC).
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