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Richtlinie des BMF vom 01.05.2016, BMF-010311/0052-IV/8/2016
gültig von 01.05.2016 bis 16.02.2022
VB-0210, Arbeitsrichtlinie Wein
Die Arbeitsrichtlinie Wein (VB-0210) stellt einen Auslegungsbehelf zu den von den Zollämtern und Zollorganen zu vollziehenden Verboten und Beschränkungen der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 und des Weingesetzes 2009 dar, der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird.
Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können aus dieser Arbeitsrichtlinie nicht abgeleitet werden.
Bei Erledigungen haben Zitierungen mit Hinweisen auf diese Arbeitsrichtlinie zu unterbleiben.
Bundesministerium für Finanzen, 1. März 2007